Nochmal allgemeine Umlage, Beitrag von Lutz

Begonnen von Viola, 16. Februar 2009, 18:45:00

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Viola

Liebe Gartenfreunde,

die Ausführungen von Lutz beschäftigen mein Hirn schon seit ein paar Tagen.
Wir als Pächter sind verpflichtet, die allgemeine Umlage zu zahlen, im Gegenzug muß der Vorstand/Verein jährlich Rechnung ablegen, wofür das Geld verwendet wurde.

Keine ordentliche Rechnungslegung-Pflichtverletzung.

Was passiert nun, wenn ich die Zahlung der Umlage aus diesem Grund schriftlich verweigere, alles andere aber bezahle?

Kann dann wegen Zahlungsverzug gekündigt werden?

Bin gespannt auf Eure Antworten
Viola

Hans

Hallo Viola,

Eine Umlage darf nur erhoben werden für die Finanzierung eines genau bezeichneten Vorhabens, und sie muss zeitnah verwendet werden. Zum Abschluss des Geschäftsjahres  m u s s  der Vorstand über die Verwendung dieser Mittel Rechenschaft ablegen.
Für die Erhebung der Umlage ist weiterhin erforderlich, dass:
-Ihre Erhebunng in der Vereinssatzung vorgesehen ist
- die Mitgliederversammlung lt. Satzung berechtigt ist, die Umlage zu beschließen
- die MV diese Umlage mit Stimmenmehrheit auch beschlossen hat (nur für das Geschäftsjahr - nicht auf unbestimmte Zeit !)

Außerdem darf die Höhe der Umlage max. das Dreifache des Mitgliedsbeitrages betragen.

Wenn diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, ist die Erhebung nicht rechtens, und ich würde diesen Betrag "unter Vorbehalt" bezahlen.

Auf jeden Fall musst Du Dir die Satzung vornehmen, um zielgerichtet dagegen vorgehen zu können.
Einfach nicht bezahlen bringt nur Ärger.

Ich wünsche Dir Erfolg

Hans