der uneinsichtige Gartenfreund

Begonnen von orchidee37w, 29. März 2009, 16:25:00

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

orchidee37w

ich hab jetzt den Verwaltungsauftrag nochmal gelesen. Kündigung des Pachtverhältnisses nur durch den Kreisvorstand!
Aber,
in der Vereinssatzung steht, dass der Verein die Mitgliedschaft durch Ausschluss kündigen kann. Mit Kündigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem Pachtvertrag.
Ist damit der Pachtvertrag erloschen, sprich gekündigt ???

Gruss Nikola