Auflagen vor Übernahme eines Kleingartens

Begonnen von Bernhard, 13. April 2009, 20:28:00

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Uwe

Hallo Kaffi

Regenwald und Bäume im Klgv sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Weil ein Baum im Garten kann und wird auch in Zukunft nicht den Regenwald ersetzten können. Da hast du in der Schule wohl nicht richtig aufgepasst. Wenn wir was gegen Abholzung tun wollen dann müssen wir den Kauf von Tropen und Überseehölzer boykottieren. Wenn man überlegt das ein Gartenfreund sagt "mein Baum muß stehen bleiben, egal wie groß, um den Co² Gehalt zu verinnger" aber gleichzeitig seine Terrasse mit Bankiraiholz verlegt oder Bongossi im Garten verbaut, dann läuft da was verkehrt.  

Gruß Uwe

Bernhard

Wir haben uns das Ganze jetzt mal vor Ort mit dem Vorpächter angesehen. Und dann mal die Gartenordnung eingesehen.
Ganz so schlimm, wie dieser das hingestellt hatte ist es nicht.
Die Mängelliste hat schon einige Punkte.
Von insgesamt 3 Obstbäumen soll der große Kirchbaum entfernt werden. Die Überdachung der Terasse soll um 6m² verkleinert werden. Und die Toilette im laufe der nächsten Jahre gegen eine Chemietoilette ausgetauscht werden.
Ein paar kleinere Anpflanzungen, die mir auch nicht wirklich gefallen entfernen, und die Rasenfläche verkleinern.
Aber da gibt es noch einiges an Verhandlungsspielraum, da der Verein an akutem Nachwuchsmangel leidet. 23 Gärten stehen zur Zeit leer.
Die Schätzung