Auflagenrechte-Handel

Begonnen von falbe, 20. April 2009, 18:11:00

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

falbe

Es gibt doch den Emissionsrechte-Handel. Genauso könnte es doch bei den Auflagen sein. Für das Recht gegen die KGO zu verstoßen, müsste man dann jährlich an den Verein eine bestimmte Gebühr bezahlen. Diese Auflagen (in Preisen)erhöhen damit den jährlichen Gesamtpreis des Kleingartens. Ein etwaiger  Nachpächter müsste sich dann entscheiden, enweder einige Auflagen erfüllen, dann sinkt der jährliche Preis oder die Verstösse weiter mitbezahlen, sie gehen dann in seinen Besitz über.

Markus

Ist es sehr heiß bei Euch??? ;-)
*lol*

falbe