Abmahnung wegen tätlichen Angriff

Begonnen von Yvonne Stehr, 28. Mai 2009, 18:01:00

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Yvonne Stehr

Hallo,
habe ein Problem, wo ich hoffe,das mir hier einer von Euch vielleicht helfen kann.
An einer vereinsinternen Veranstaltung kam es zwischen zwei Gartenbesitzern in unserem Verein zu köreperlicher Gewalt.
Unter Einfluss von Alkohol wurde ein Vorstandsmitglied im Dunkeln auf dem Vereinsgelände vom Fahrrad geholt und geschlagen.
Nun meine Frage....dieses Gartenmitglied soll nun von mir eine schriftliche Abmahnung erhalten...weiß aber nicht, wie ich diese aufsetzen und welcher Paragraph des BKleingG in Kraft tritt.
Für Eure Tipps und Ratschläge bedanke ich mich schon im Voraus :-)
LG Y.Stehr / !. Schriftführerin

gino

Hallo, Yvonne, bei "Formblitz.de" findet man zunächst erst mal Vorlagen für alle mögl. amtl. Briefe. Damit bin ich bisher gut gefahren.
In dem von dir geschilderten Fall käme doch wohl aber eher eine Kündigung ohne Frist gemäß
BKG §8, Abs. 2 in Frage.Lies doch mal nach. Es kann doch nicht sein, dass der Angreifer in der Anlage bleibt und vielleicht noch triumphiert- und evtl. Trittbrettfahrer (garantie