Wegfall geleisteter Arbeitsstd.

Begonnen von Manfred, 06. Juni 2009, 08:10:00

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Manfred

Hallo liebe Gartenfreunde,mein Name ist Manfred und ich habe eine Frage?
In den Jahren von 1999-2005 habe ich in unserer Kolonie über 100 Std.Gemeinschaftsarbeit verrichtet.(mehrere Lauben an die Stromversorgung angeschlossen,für den Laubenanbau habe ich eine Woche Überstd abgebummelt,Glastürkühlschrank und Eistruhe repariert,Material kam ausschließlich von mir ohne Entgeld,alle Zähler und Fi-Schalter in den Lauben überprüft und defekte ausgewechselt,zum Selbstkostenpreis abgegeben,weil einige Zähler im Ruhezustand rückwärts liefen habe ich der Stromgemeinschaft ca 300,00DM Einnahmen beschert,die sonst von der Allgemeinheit getragen wurden.)
Zu diesen Arbeiten wurde ich immer vom damaligen 2.ten Vorsitzenden eingeteilt.
Wir brauchen nur 4 Std Gemeinschaftsarbeit,Im Jahr, zu leisten oder sie mit 25 Euro pro Std vergüten.
Seit 2005 mache ich keine Gemeinschaftsarbeit mehr,wegen einem Disbut mit dem 2.ten Vorsitzenden.
Nun ist unser erster Vorsitzender überraschend gestorben und der 2.te ist erster geworden.
Sofort wurde ich auf den Plan zur Gemeinschaftsarbeit gesetzt.Nach einem gespräch mit dem Vorsitzenden wurde mir mit geteilt,daß früher geleistete Arbeiten von dem neuen Vorstand nicht mehr anerkannt werden.
Meine Frage,ist das rechtens?
Ich verbleibe mit freundl.Gut Grün,Manfred.

Uwe