Begehung durch Vorstand

Begonnen von pepperstorm, 22. Juni 2009, 20:26:00

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pepperstorm

Hallo,

leider reichte die Titelzeile nicht aus um alles zu komplettieren. es geht darum, das wir eine Begehung im Garten durch den Vorstand hatten. Jedoch aber nicht damit einverstanden waren, das der Schatzmeister auch mithinein kam, und gebeten hatten das er den Garten verlässt, wir haben deshalb nun eine Abmahnung bekommen. Recht oder nicht? Wir  haben da nichts genaueres gefunden, und schliesslich war der Vorstand samt Stellvertreter und Protokollführer ja anwesend un im Garten, was ein Schatzmeister, der die Finanzen verwaltet bei einer solchen Begehung verloren hat ist mir unschlüssig. Wer kann helfen? Ich muss ja schliesslich in meiner Wohnung auch nicht jeden reinlassen, und so gesehen ja auch auf gepachtetem Land nicht oder doch??


Gruss Pepperstorm

gino

Du hast schon Recht, man muss nicht jeden in den Garten lassen. Der Schatzmeister ist aber Mitglied des Vorstandes und angemeldet waren sie doch- oder??
Ob man sich aussuchen kann, wer die Gartenbegehung macht? Ich weiß nicht.
In meiner KGS sind bei der Gartenbegehung mehrere "Trupps" unterwegs, d. h. der gesamte Vorstand ist auf Achse- wir hatten noch keine Probleme mit dieser Variante, zumal, was sollte man denn vor einem bestimmten Vorstandsmitglied verbergen wollen? Mir ist völlig egal, wer gucken kommt und ich muss da keine Machtspielchen haben. gino

pepperstorm

Danke für Deine Antwort, aber nun mal im Ernst, ich meine wenn der Vorstandsvorsitzende nebst stellvertreter , Buchführer etc. in den Garten latscht reicht das vollkommen aus , ist der Schatzmeister nicht eher für die Finanzen zuständig? In diesem Fall gab es nämlich schon vorher mehrmals Stress da der Schatzmeister auch der Gartennachbar ist usw. Theoretisch gesehen ist doch dann eine Abmahnung nicht unbedingt rechtens? Wo kann man sich da mal genauer informieren? ( In der Satzung des Kleingartenvereins steht allerdings nichts genaues). Kann man gegen solch eine Abmahnung Einspruch / Widerspruch einlegen (mal im allgemeinen gesehen)? Danke Pepperstorm

gino

Eine Abmahnung allein aus der Aufforderung, den Garten zu verlassen,abzuleiten,ist völlig haltlos.
A. werden bei ständigem Verstoß gegen vertragliche Pflichten, bei Pflichtverletzungen gegen Verhaltens-u. Leistungsanforderungen ausgesprochen. Wenn es wirklich nur aus o. g. Grund ist, macht sich der Vorstand lächerlich.
Schau mal in die Satzung, welche vertraglichen Pflichten du mit deiner Aufforderung verletzt hast- sicher keine. Du hast ja Vertreter des Vorstandes hereingelassen. Man kann darüber streiten, ob der Finanzminister mitgehen muss, ist sicher nicht zwingend.
Falls du wirklich eine Abmahnung bekommst, kannst du natürlich Widerspruch einlegen, am besten gleich beim Regionalverband deines Landkreises. Die Adresse findest du bestimmt im Netz- oder beim Vorstand ;-)
gino

ReeBell

Hallo pepperstrom,
ertmal: mit welcher Begründung hat der Vorstand eine "Begehung des Gartens" verlangt ?
Dann: Was steht in der Abmahnung ? Bußgeld oder andere Strafe oder eine Ankündigung im Falle der Wiederholung ? Laß dich nicht Einschüchtern. Auch Vorstände sind nicht allmächtig, auch wenn sie so tun. Als Pächter hat man auch Rechte und ist kein Untergebener.

Gruß ReeBell

pepperstorm

hallo

die allgemeine jährliche Begehung in der festgestellt wird, ob man auch genug Fläche bewirtschaftet/nutzt.

Eben ich seh das auch so das sie nicht alles machen können, abgemahnt wurde ja das man den Schatzmeister nicht hineingelassen habe.Wie gesagt mir ist das nicht so ganz klar, ob das alles so ok ist.

gruss Pepperstorm

pepperstorm

@gino
danke, ja die abmahnung habe ich ja shcon schriftlich in der hand, die genau darauf hinaus läuft:

Gartenbegehung wird jährlich durchgeführt und dient dem Zwecke die Gemeinnützigkeit des Kleingartenvereins zu erhalten und Mängel abzuwenden.Zu diesem Zweck ist den MItgliedern des Vorstandes Zugang zu den Gärten  zu gewähren. Durch ihr unangemessenes Verhalten haben sie die gegen die Regeln des KLeingartenwesens verstossen.
Im Widerholungsfall ist der vorstand berechtigt, den Pachtvertrag mit Ihnen fristgemäss zu kündigen.

Und oben drüber steht 1.Abmahnung!

gruss Pepperstorm

gino

Da du ja offensichtlich beim Vorstand auf taube Ohren triffst, mach einen schriftlichen Widerspruch an den Vostand, mit gleicher Post würde ich mich an den Regionalverband wenden und den Widerspruch auch dort einlegen.
Das ist Willkür!!! Ich arbeite auch in einem Vorstand mit, d. h. ich weiß, dass man objektiv sein sollte. Das scheint mir hier nicht der Fall zu sein.
Und Rebell, deine strikte Ablehnung und Vorverurteilug der Vorstände kann ich nicht nachvollziehen, warum arbeitest du nicht mit und änderst das?????

Uwe

Hallo pepperstorm

Wenn im Pachtvertrag nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird das der Vorstand zu Kontrollzwecken dein Garten betreten darf brauchst du keinen von denen rauf lassen. Die Abmahnung, weil du den 1.Kassierer nicht raufgelassen hast, ist meines erachtens Unfug. Wenn der Vorstand nachsehen will ob bei dir eine kleingärtnerische Nutzung vorliegt dann kann er es von Weg aus nachen. Auch Kleingärtner haben eine Privatsfähre und können von ihr Hausrecht gebrauch machen. Ich würde, wie hier schon erwähnt wurde, Widerspruch beim Vorstand einlegen und diesen Widerspruch auf der nächsten Versammlung zur Aussprache bringen. denn nur wer sich wert hat Chancen auf Änderungen im Verein.

Gruß Uwe  

Ree Bell

Uwe ist voll zuzustimmen.
Ich sehe weder eine Rechtsgrundlage, den Garten regelmäßig zu betreten, noch den gesamten Vorstand Zutritt zu gewähren. So wird das auch nicht im Pachtvertrag stehen.
Ich würde schriftlich verlangen, dass die "Abmahnung" umgehend aus den Vereinsunterlagen entfernt und dieses binnen einer Frist von 14 Tagen schriftlich bestätigt wird. Andernfalls würde ein Anwalt mit der Angelegenheit beauftragt, welcher dem Verein dann auch seine Kosten in Rechnung stellt.
Solchen Vorständen muß man einfach kräftig Contra bieten.

Altgärtner

kleinkariert - das Ganze !
erstens von "pepperstorm" -
zweitens vom Vorstand
drittens von "re(e)bell".
Und "Uwe" hat wohl öfter mal im Deutschunterricht gefehlt.
Da muss man sich über abschätzige Bemerkungen über das Kleingartenwesen nicht wundern.

A

Uwe

Hallo A

Du bist wohl ein kleiner Haarspalter. Stimmt du hast recht ich habe da ein paar Rechtschreibfehler gemacht (Du hast bestimmt mein Beitrag min 3x durchgelesen um darauf zu kommen) . Aber damit kann ich leben. Kleinkariert ist das Ganze aber nicht wenn es um Rechte des Kleingärtners geht. Ich denke mal das du, in dein Verein, ein "Kopfnicker" bist und den Vorstand sogar den roten Teppich ausrollst wenn er zur Gartenkontrolle bei dir kommt. Erkläre uns doch bitte nochmal kurz was du mit abschätzige Bemerkung meinst. Vielleicht können wir alle noch was lernen.

Gruß Uwe

Altgärtner

Hallo Uwe,

nimm das bitte nicht persönlich. Es passte so schön in diese Reihenfolge.
Tatsache aber ist, dass sich viele Nicht-Kleingärtner abfällig äußern über die sogenannte Regulierungswut der "Kleingärtner" sowie das kleinkarierte Verhalten mancher Vorstände, das wohl auch oft auf mangelhafte Kenntnisse, Erfahrungen und Einfühlungsvermögen zurückzuführen ist.
Echt kleinkariert ist natürlich die Forderung an den Vorstand, für die Gartenbegehung nur diesen und jeden, aber nicht "den da" einzusetzen, mit dem man vielleicht irgendwann mal eine Auseinandersetzung hatte.
Wenn mir (als Vorstand) so etwas passieren würde:
den würde ich aber rund machen !
Das heißt nicht, dass ich Vorstand bin. Aber ich achte die ehrenamtliche Tätigkeit dieser Leute. Dazu muss ich ihnen keinen roten Teppich ausrollen. Ich bin auch kein Ja-Sager. Im Gegenteil.
Trotz allem - weiter so !
Das Forum ist interessant, und wir können alle nur lernen.
Altgärtner

Uwe

Hallo Altgärtner

Keine Sorge. Ich nehme es nicht persönlich. Ich bin in unseren Verein selber 1.Vorsitzender und lehne solche Gartenkontrollen strickt ab. Es ist wahrscheinlich so das jeder seine eigene Philosophie (hoffendlich habe ich das richtig geschrieben) hat. Deine Antwort auf mein Beitrag ist für mich jetzt einleuchtend und ehrlich gesagt habe ich nicht mit einer solchen schnellen Antwort gerechnet. Aber wie du es erwähnt hast, dieser Forum ist wirklich sehr interessant und hoffe das wir alle aus unseren Meinungen und Kritiken für die Zukunft des Kleingartenwesen was daraus lernen.

Gruß uwe  

Re(e)Bell

Hallo Altgärnter,
lohnt sich ne Antwort ? Eigentlich nicht. Die Bemerkung "den würde ich aber rund machen" sagt mir schon alles.
Ach, und eine Bemerkung zur Sache. Muß ein Vorstand mit alle Mann erscheinen ? Sieht doch sehr danach aus, einschüchtern und Macht zeigen.
Paßt nicht mehr in die heutige Zeit.

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