Begehung durch Vorstand

Begonnen von pepperstorm, 22. Juni 2009, 20:26:00

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pepperstorm

Hallo,

leider reichte die Titelzeile nicht aus um alles zu komplettieren. es geht darum, das wir eine Begehung im Garten durch den Vorstand hatten. Jedoch aber nicht damit einverstanden waren, das der Schatzmeister auch mithinein kam, und gebeten hatten das er den Garten verlässt, wir haben deshalb nun eine Abmahnung bekommen. Recht oder nicht? Wir  haben da nichts genaueres gefunden, und schliesslich war der Vorstand samt Stellvertreter und Protokollführer ja anwesend un im Garten, was ein Schatzmeister, der die Finanzen verwaltet bei einer solchen Begehung verloren hat ist mir unschlüssig. Wer kann helfen? Ich muss ja schliesslich in meiner Wohnung auch nicht jeden reinlassen, und so gesehen ja auch auf gepachtetem Land nicht oder doch??


Gruss Pepperstorm

gino

Du hast schon Recht, man muss nicht jeden in den Garten lassen. Der Schatzmeister ist aber Mitglied des Vorstandes und angemeldet waren sie doch- oder??
Ob man sich aussuchen kann, wer die Gartenbegehung macht? Ich weiß nicht.
In meiner KGS sind bei der Gartenbegehung mehrere "Trupps" unterwegs, d. h. der gesamte Vorstand ist auf Achse- wir hatten noch keine Probleme mit dieser Variante, zumal, was sollte man denn vor einem bestimmten Vorstandsmitglied verbergen wollen? Mir ist völlig egal, wer gucken kommt und ich muss da keine Machtspielchen haben. gino