Begehung durch Vorstand

Begonnen von pepperstorm, 22. Juni 2009, 20:26:00

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Uwe

Hallo Sven

Ich habe deine Beiträge aufmersam durchgelesen und finde es sehr gut wie du deine Vorstandarbeit machst. Wenn ich dich richtig verstanden habe sind Gartenbegehungen (Kontrollen) bei euch per Satzung, Pachtvertrag oder Gartenordnung legalisiert worden, aber du führst keine durch. Oder liege ich da falsch? Bei uns sind übrigens auch Waldbäume oder Ähnliches, die höher werden wie 2,50m, durch die Gartenordnung verboten.

Gruß Uwe

Sven

Hallo Uwe

Ja es ist richtig ich führe keine Gartenbegehung durch. Sollte es Probleme geben gehe ich ohne meinen Vorstand oder in schweren Fällen mit meinen Stellvertreter zu diesen Gartenfreunden und versuche die Probleme vor Ort zu lösen. Ich bin der Meinung das Bestrafung (Abmahnung)durch den Vorstand nur Unruhe Auslöst.  

Mit freundlichen Grüssen

Sven