Eigentumsgarten in der KGA

Begonnen von Elke Grutkamp, 02. August 2009, 18:49:00

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Elke Grutkamp

Guten Tag
Ich habe Fragen bezüglich eines Eigentumsgartens in einer KGA.
Ein ETGarten fällt nicht mehr unters KGGesetz, wird also nicht gemeinnützig genutzt. Ist es für einen Eigentümer sinnvoll, in den KGV einzutreten? Kann er Wasser und Strom über den KGV beziehen? Kann der Eigentümer seinen Garten nutzen wie er möchte? Z.B. als Feriendomizil nutzen oder verpachten/ vermieten? Wie ist die Rechtslage? Gibt es bereits gesetzliche Entscheide oder liegt das im Ermessen der Kommune, wie sie mit Eigentumsgärten im KGA umgeht? Sind eventuell vorhandene Gesetzte bundesweit gültig oder Ländersache?Wo finden sich gesetzliche Grundlagen zu diesem Thema?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Re(e)Bell

Hallo,

Was sagt denn der Bebauungsplan für das Grundstück ?

Praisegirl

Der Bebauungsplan meint, es sei Landwirtschaftsfläche.

Uwe

Hallo
Das ist nicht gut. Dann darf man, im Zweifelsfall, die Fläche auch nur Landwirtschaftlich nutzen.

Gruß Uwe


Re(e)Bell

Hallo Elke,

liegt das Grundstück mitten im Kleingartengeboet oder am Rande ? Gibt es für das Kleingartengebiet
einen anderen Bebauungsplan oder ist es der gleiche ?

Hans

Hallo Elke,

hast Du den Garten schon gekauft? Oder ist Dir bisher nur ein Angebot gemacht worden und von wem?

Hans

Elke Grutkamp

Das Gelände wurde vom KGV an eine GMBH verkauft. Die verkauft die Gärten nun einzeln, sofern die Pächter aufhören wollen. Wir haben den Garten  bereits gekauft und warten auf den Rest der Papiere, bis der Kauf abgeschlossen ist. Damit sind wir als Eigentümer nicht mehr an das KGGesetz gebunden.Werden aber Mitglied im Verein wegen Strom/Wasser Versorgung.
Das Gelände der GMBH liegt am Rand der KGanlage. Unser Garten ist ein Randgarten, hinter unserem Garten ist nur noch Böschung. Rechts neben  uns 1 Garten, links 2 Gärten. Das Gartenland der GMBH umfasst 46 Gärten. 42 sind noch gepachtet und über den Vorbesitzer, den Verein, mit Strom und Wasser versorgt. Sie werden nach und nach verkauft. Das Gelände liegt in Wismar, Mecklenburg Vorpommern.

Soweit mir bekannt ist, gibt es keinen anderen bebauungsplan. Im Kaufvertrag steht Landwirtschaftsfläche.

Hans

Hallo Elke,

für den Fall, dass Ihr das Land vom jetzigen Eigentümer kauft und privat bewirtschaftet, gilt das Bundeskleingartengesetz nicht mehr für Euch. Die Frage der evtl. Bebauung müsst Ihr mit dem örtlichen Bauamt klären. Ansonsten gilt die Stadtordnung und das Nachbarschaftsrecht des Bundeslandes.
Ob Ihr  weiterhin Wasser und Strom aus dem Vereinsnetz beziehen könnt richtet sich nach der Vereinssatzung und dem guten Willen des Vorstandes. Ebenso, ob Ihr Mitglied werden bzw. bleiben wollt.

Das Ganze gefällt mir nicht, denn hier scheint es der Eigentümer geschafft zu haben, den Verein aufzuweichen, d.h. eines schönen Tages sind so viele Pächter abgesprungen, dass der Verein nicht mehr existieren kann, und dann hat der Verpächter sein Ziel, die gewinnbringende Verwertung des Landes erreicht. Ich wundere mich darüber, dass der Stadt- bzw., Kreisverband der Kleingärtner hier keinen Riegel vorschiebt. Aber in Meckpomm können die Dinge anders liegen als bei uns in SN.

Ich wünsche Euch trotzdem Erfolg und Freude am und im Garten.

Hans

Elke Grutkamp

Hallo Hans
Bebauen werden wir das nicht großartig.Es steht eine Laube drauf. Doch wir wohnen in NRW und möchten die Laube auch vermieten, in den Sommer monaten.
Ich denke, aus dem Gebiet wird ein Erholungs-oder Ferienareal werden. Doch momentan ist es eine rechtliche Grauzone, wie es scheint. Und hat natürlich noch hauptsächlich Pachtgärten.
Es gab neulich ein Gespräch mit dem Verein und der GmbH und Rechtsanwälten von Stadt und Verein.
Wir wären einfach gern auf rechtlich guter Grundlage.

Re(e)Bell

Hallo Elke,

gibt es eine Alternative zur Strom- und Wasserver/entsorgung ?
Die Mitgliedschaft im dem Kleingartenvereion kann Vor- aber auch Nachteile (Auflagen/Pflichten/Kosten) haben.  In der Mitgliederversammlung sind die Interessen der Mehrheit evtl. ganz anders verteilt.

Elke Grutkamp

Momentan noch nicht. Die Leitungen liegen alle,denn der Garten war ja bisher als Pachtgarten genutzt worden.Wir werden eine Kompost toilette einbauen. Der Eintritt in den Verein ist im Kaufvertrag verankert. Vermutlich können wir später wieder austreten, doch wie ist es dann mit Strom und Wasser? Könnte der Verein denn vereinzelt Strom und Wasser abstellen?

Hans, der Verein hat das Problem, das es immer weniger Pächter gibt. Die Gärten verwildern. Viele Pächter können ihre Pacht nicht zahlen. Im April drohte der Verein, Pächter publik zu machen, die ihre 2009 Pacht noch nicht gezahlt hatten. Der Verein schrumpft und verarmt, doch das Land ist da. Von daher finde ich die verkäufe nicht unsinnig. Doch es gibt noch keine klare gesetzlichen Entscheidungen dazu. Es würde mich interessieren, wie es bei anderen Eigentümer Gärten läuft. Wobei eine Feriennutzung mit Vermietung wohl auch eher ungewöhnlich ist.

Hans

Hallo Elke,

wenn in der Vereinssatzung verankert ist, dass nur Vereinsmitglieder die vereinseigenen Anlagen und Einrichtungen nutzen dürfen, dann musst Du wohl oder übel Mitglied werden und auch bleiben, wenn Du Wasser und Strom haben willst.
Zum Verfahren Eigentumserwerb und den rechtlichen Folgen incl. Vermietung kann ich Dir keinen Rat geben, da mir hier die Erfahrung fehlt.

Hans

Uwe

Hallo Elke

Unser Verein besteht aus ca 80% Eigentümergärten. wir unterliegen aber trotzdem den BKleingG weil wir im Bebauungsplan als KGA eingetragen sind. Jeder Stromabnehmer hat ein Vertrag mit den Stromversorger d.h. es ist sein Eigentum. Und die Hauptwasserleitung ist in Besitz eines jeden Wasserabnehmer. Wenn bei dir im Kaufvertrag die Mitgliedschaft im Verein Vorraussetzung ist kannst du nicht aus den Verein austreten, weil dann verstößt du ja gegen diesen Vertrag der vielleicht auch noch von ein Notar aufgesetzt worden ist. Die GmbH wird schon ihren Grund dafür gehabt haben. Du solltest mal bei der GmbH nachfragen ob eine Bebauungsplanänderung geplant ist. Wenn ja, dann werden neue Richtlinien mit den zuständigen Behörden ausgehandelt. Sollte es keine Änderung geben bleibt euer Verein Landwirtschaftliche Fläche. Und dieser Begriff ist weitläufig.

Gruß Uwe

Edwin

Hallo Elke,

es gibt sehr wohl einige Urteile zum Eingentumsgarten!

In Zeiten knapper Kassen versuchen einige Kommunen das Bundeskleingartengesetz zu umgehen und die Parzellen einiger Kleingartenanlagen nach und nach zu verkaufen. Für die Erwerber ist das BKleinG nicht mehr anwendbar. Zwischen den neuen Grundstückeigentümern  und dem Verein kann es zu kompliziertem Geflecht wegen Nutzung und Pflege der Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Wege, Strom- und Wasserversorgung) kommen.

Die Umgehung des Bundeskleingartengesetzes hat schon 2001 das Oberlandgericht Naumburg erkannt und eine Gemeinde zur Rückabwicklung der Verträge verpflichtet.

Zu einem ähnlichen Ergebnis kam auch das Amtsgericht Halle/Saalkreis im Urteil vom 12.05.2004 (Geschäftsnummer 101 C 5859/02) in dem die Kommune ebenfalls zur Rückabwicklung der Verträge verurteilt wurde.

Ich nehme an, dass den Rechtsanwälten der GmbH diese Urteile bekannt sind und deshalb eine Kleingartenanlage ausgewählt wurde, die im Bebauungsplan als Landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist oder wo möglich vor kurzer Zeit wegen fehlendem Kleingärtnerischen Nutzen der Pachtvertrag gekündigt wurde.

Diese Urteile sollten Dich jedoch nicht besonders beunruhigen, da in Deinem Falle im Bebauungsplan  die Fläche als Landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen ist und falls es schief gehen sollte, war in beiden Fällen der Kaufpreis einschl. Schadenersatz (Notarkosten, Grundbuchkosten etc.) zu ersetzen war. So ist davon auszugehen, dass Du zumindest keinen finanziellen Schiffbruch erleidest.

Ich wundere mich nur, dass dort der Landes- bzw. Kreisverband nichts unternimmt. Somit wird zur freude von Uwe ein elitärer Kreis der Eigentumsgärtner geschaffen.

Viele Grüße
Edwin


Uwe

Hallo Edwin

Kannst du mir bitte deinen letzten Satz erklären "Somit wird zur freude Uwe ein elitärer Kreis der Eigentümer geschaffen". Den verstehe ich nicht so richtig.

Gruß Uwe

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