Vorläufiger Nutzungvertrag......danach unbefristet

Begonnen von Andy, 05. August 2009, 20:45:00

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Andy

Wir haben letztes Jahr eine Parzelle übernommen von einem polnischen Vorpächter der so ziemlich alles hat verkommen lassen.
Als wir letztes Jahr unterschrieben haben bekamen wir einen vorläufigen Nutzungsvertrag der bis zum 31.07.09 befristet war. Bis heute hab ich noch nichts vom Vereinsvorstand gehört was die Verlängerung angeht. Nur möchte ich natürlich sicher gehen das unsere Arbeit ,Geld und vor allem Herzblut die wir in den letzten 12 Monaten dort reingesteckt haben,durch irgendwelchen Vertragsfehlern den Bach runtergeht!
Pacht wurde pünktlich überwiesen, wir haben sogar den Müll selbst entsorgt, den laut Wertermittlung eigendlich der Vorpächter hätte entsorgen müssen!

mit grünem Gruß
Andy

Re(e)Bell

Hallo Andy,
für mich wird durch einen befristeten Vertrag der Kündigungsschutz nach dem BKleingG unterlaufen.
Daher halte ich die Befristung für zweifelhaft.
Lies mal § 6 BKleingG.


Edwin

Hallo Andy,

in unserer Anlage haben wir Mitglieder unterschiedlicher Nation, unter anderem auch polnischer Abstammung. Die Erfahrungen die ich gemacht habe waren meist positiv. Viele von denen steckten viel Zeit und Liebe und brachten so  manch runter gekommenen Garten innerhalb kürzester Zeit  zum erblühen.

Ich mach mir viel mehr Gedanken über den befristeten Nutzungsvertrag und die Rolle des Vorstandes.  Du hast den Garten auf Vordermann gebracht,  pflegst   und zahlst pünktlich. Somit erfüllt Du die an Dich gestellten Anforderungen optimal   und bringst keine Argumente gegen Dich.
 
Aber was sagt der Nutzungsvertrag aus?  Gibt es eine Verlängerungsoption oder  geht er nach Ablauf der Frist in unbefristet über? Gibt es eine Satzung oder Mitgliederbeschluss, die sowas Regeln?

Wenn im Vertrag über die Fortsetzung des Vertrages nichts geregelt ist, kommst Du nicht drum herum mit dem Vorstand Kontakt aufzunehmen. Dann weist Du, wo Du dran bist und kannst evtl. weitere Schritte unternehmen.  Aber vielleicht fallen all Deine Befürchtungen wie ein Kartenhaus zusammen und der Vorstand hat es nur versäumt Dir den neuen Vertrag zukommen zu lassen. Wünschen würde ich es Dir.

Die Frage, ob ein auf 12 Monate befristeter Nutzungsvertrag zulässig ist, entzieht sich meiner Kenntnis und gebe weiter in die Runde.

Viele Grüße
Edwin

Jörg

Moin Andy,
ich finde es immer wieder beachtlich auf welche Ideen Kleingarten-Vereins-Vorstände kommen.
Mir ist keine Form von Nutzungsverträgen im BKleinG bekannt, es gibt nur Kleingartenpachtverträge nach meiner Kenntnis.
Ein Nutzungsvertag würde einen anderen Pächter als Dich selbst bedingen. Was ist denn das für ein Quatsch?

Zitat aus dem Bundeskleingartengesetz:
§6 Vertragsdauer
Kleingartenpachtvertäge über Dauerkleingärten können nur auf unbestimmte Zeit geschlossen werden; befristete Verträge gelten als auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Der Gesetzgeber sollte endlich eigenmächtiges  nicht einhalten des BKleinG durch Vereinsvorstände unter Strafe stellen.

Viele Grüße,
Jörg

Horst

Ja, so ein einjähriger vorläufiger Nutzungsvertrag ist unverschämt Leute so hängen zu lassen.
Was ist wenn der endgültige Kleingartenpachtvertrag andere Regelungen als
nur die Überschrift hat?

Da ist wohl ein Funktionär auf folgende Idee gekommen:
§ 6 bedingt Dauerkleingärten. Nach § 1 (3) ist ein Kleingarten ein DAUERkleingarten, wenn er auf einer Fläche im BEBAUUNGSPLAN für DAUERkleingärten ist. Ist das nicht der Fall, so macht er einen Nutzungsvertrag, z. B. bei einer Dauerkleingartenanlage oder bei einer
(Nur)Kleingartenanlage im Flächennutzungsgsplan
am Rande der Stadt.

Ein Vorvertrag bringt aber kaum was.
Mit einem Kleingartenpachtvertrag von Anfang an kann man auch im ersten Jahr kündigen.
In der Praxis erklärt man dem Neuling,
er solle zuerst gärtnerisch anfangen und sich im ersten Jahr nur mit notwendigen Reparaturen begnügen: Keine kostenträchtige Dinge.
Das erst Jahr sei als Probejahr anzusehen.

Ich bin auf die Gründe gespannt.

Horst

Andy

So wie ich das jetzt verstanden hab, ist solch ein vorläufiger Nutzungsvertrag nicht rechtens. Ich hab gestern unseren Vorsitzenden angeschrieben und werd mal sehen ob er sich meldet. Wenn nicht werd ich das nochmal am WE beim monatlichen Gesprächtreffen erfragen!

gruß
Andy

Uwe

Genau Andy. Mach das mal und sage deinen  Vorsitzenden das du jetzt den Pachtvertrag unterschreiben willst. Einge Gartenfreunde hier haben dich ja auf den §6 hingewiesen. Ich glaube auch das befristete Verträge fristgerecht gekündigt werden müssen. Sonst verlängern die sich stillschweigend oder werden sogar unbefristet. Den eine Kündigung ist ja nicht von deinen Vorstand gekommen. Oder? Ich selber halte allerdings auch nicht von befristete Verträge.

Gruß Uwe

Andy

Nein Uwe eine Kündigung gab es nicht ( und wir hoffen gibt es auch nicht)!
Wir haben Samstag Gemeinschaftsarbeit und da ist er auch anwesend, dann werd ich ihn gleich darauf ansprechen!
Danke erstmal an alle dir mir etwas weitergeholfen haben!
gG
Andy

Uwe

Dann gutes Gelingen Andy
Erzähle doch dann bitte wie die Sache ausgegangen ist.

Gruß Uwe

Andy

Hab grade Nachricht vom Vorstand erhalten via Mail!
Am Samstag gibt es den unbefristeten Pachtvertrag!
War gut das ich mich hier erst mal schlau gemacht hab!

gG
Andy

Horst

Hallo Andy;
prima, dass die Hängepartie nun doch
ein gutes Ende findet.
Uns würde interessieren:
1. Warum zuerst ein Nutzungsvertrag über ein Jahr?
   Warum nicht gleich ein unbefristeter
   Kleingartenpachtvertrag?
2. Der unbefristete Vertrag:
   Ist der auch ein Nutzungsvertrag oder
   ein Kleingartenpachtvertrag?
   Unterschiede zum unbefristeten?

In meinem vorigen Beitrag habe ich versucht
zu erklären, zu erraten, warum so ein befristeter Nutzungsvertrag als Vorvertrag rechtlich
in Ordnung sein könnte,
aber ziemlich unanständig ist.
Horst

Andy

Moin Moin  Horst....ich wollte den Vertrag hier einstellen aber leider geht das nicht!
Wenn du den lesen willst schick mir einfach deine Mail, dann kannste den ja mal einsehen!

gG
Andy

Horst

Grüss dich Andy;
du kannst auf dem kleinen Umweg über das Thema
"Hilfsmittel Vereinsarbeit" weiter unten zu mir gelangen, das ich am 21.06.09 begonnen hatte.
Das gilt für andere auch.

Horst
aus dem Südstaat Bayern

Andy

Shit, hab nicht rausgefunden wie...schreib mich bitte einfach mal unter meiner Gartenadresse an: parzelle46@nord-com.net

gG
Andy

Sven

Hallo Andy

Mit den Verträgen das machen wir auch so wenn du bis zum 30.04.09 keinen Kündigung erhalten hast geht es automatisch in einen Unbefristeten Vertrag über. Meinen Gärtnern erkläre ich das bei der Übergabe des Gartens (geht um Finanzielle Verluste des Vereins sichere so meine Kassiererin nach hinten ab)  und begründe es auch warum unser Verein es so macht. Ist auch im Unterpachtvertrag so vorgesehen. Am besten Du redest mit deinen Vorstand.


Gruß Sven

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