Komplette Neuwahlen des Vorstands! Rechte/Pflichte

Begonnen von Mandy Wiebold, 20. August 2009, 19:34:00

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Mandy Wiebold

Hallo Gartenfreunde!
In unserem Verein ist der Vorstand zerrüttet. Ich persönlich bin sehr enttäuscht das außgerechnet die 3 mit den meißten Sympathien ir Amt niedergelegt haben.
Nun zu meinen Fragen.
Von insgesammt 6 Vorstandsmitgliedern sind also nur noch 3 im Amt. Laut Satzung sind diese drei nicht berechtigt Beschlüsse zu fassen, dürfen den Verein jedoch nach außen hin vertreten. (?!?)
Nun hoffe ich das einige von Euch wissen wie der weitere Ablauf ist. bzgl. Abberufung, Neuwahlen, Terminaushänge usw.
Haben die einzelnen Vereinsmitglieder das Mitspracherecht bezgl der Termine?
Kann man beim Termin zur Abberufung einen Antrag stellen das ein bestimmtes Datum für die Neuwahlen angenommen wird?
Kann man Abberufung und Neuwahlen in einem Termin verhandeln?
Vielen Dank für Eure Hilfe,
Anna

Uwe

Hallo Mandy oder Anna:-)

Was euer Vorstand da macht ist verkehrt. er kann nicht einfach so zurück treten. Wenn er dieses vorhat muß er endweder bis zu nächsten Hauptversammlung warten oder er muß eine ausserord. Mitgliederversammlung einberufen. Vorstandsneuwahlen müssen dann auf der TO stehen. Zu den Terminen der Versammlungen haben die Mitglieder keinen Einfluss. die bestimmt der amtierende Vorstand. Meine Frage ist: welche Vo