Bewerberinfo

Begonnen von Hans, 04. Oktober 2009, 18:00:00

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Otto

Horst, Horst
nimm einen Knüppel

Der Otto

eckhard

Hallo gino,
es gibt keine wirklichen Probleme mit Pächtern, wenn man die
eingangs aufgeführte info einem Pachtvertrag vorschaltet UND
als Vorstand höflich , partnerschaftlich, auf Augenhöhe mit
den Pächtern kommuniziert. Darüber hinaus es strikt
vermeidet, sich in die Gestaltung des Kleingartens
einzumischen - die Rahmenbedingungen hat  man ja vorher  
genügend vorgetragen. Bei EINDEUTIGEN Verletzungen des
BKleinGaG  führt eine zeitnahe und gut organisierter Ablauf
von Mahnung bis Räumungsklage zum Erfolg. Hierbei haben die
Vorständen