Bestandsschutz ,auch für Schuppen???

Begonnen von Lili, 15. Oktober 2009, 17:23:00

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Lili

Hallo,ich habe 2005 einen Kleingarten gepachtet und damit eine Laube ,ca.24m2 und einen Schuppen ,ca 6m2.Im Übergabeprotokoll stand,daß die Vorpächterin den Schuppen hätte abreißen müßen.Aber er war die einzige Gelegenheit Gartengeräte zu verstauen,und dort war auch die Pumpe.Bei der Verkaufsverhandlung sicherte mir der Vorsitzende zu,daß der Schuppen stehenbleiben kann.Ich hatte noch nie einen Garten und war in solchen Sachen sehr naiv.Ich babe meine Vorpächterin bezahlt und habe mir nichts dabei gedacht.Die vorpächterin war ja Gartenfachberaterin-wer hat da schon mißtrauen.Jetzt gebe ich den Garten ab ,und soll den Schuppen abreißen!Ich sehe darin keinen Sinn.Ich habe jetzt nachgelesen,daß man den Garten nicht verpachten hätte können,wenn meine Vorpächterin nicht die Auflagen erfüllt hat.Man hat alle Jahre geduldet ,daß der Schuppen unverseht ist-auch war das nie ein Thema bei den zahlreichen Gartenbegehungen.Ich bin der Meinung ,daß "Kleingartenverein" ein fast rechtsfreier Raum ist,wo man nach Lust und Laune machen kann,was man will.Ist man mit dem Vorstand befreundet,dann kann man fast alles machen.Aber wenn man nicht beliebt ist,dann kann man schikanieren,was das Zeug hält....Wer kann mir raten?Was soll ich tun.Soll ich die Spaten in den einen Raum ,auf dem Teppich lagern?In der Hoffnung sachdienliche Hinweise zu erhalten sage ich Tschüß Lili

Pter,Pan