Räumung duch Gerichtsvollzieher -- und nu?

Begonnen von Burchard, 27. Oktober 2009, 16:08:00

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Burchard

Hallo ihr Experten,

folgender Fall;

Durch den Stadtverband wurde in unserer Anlage ein Garten zwangsgeräumt. Der Verein war nicht für die Klageerhebung verantwortlich.

Bei der Räumung hat der (ex)Pächter lediglich eine kleinere private Gegenstände mitgenommen.  

Duch den Gerichtvollzieher wurde noch Müll aus der Laube entsorgt. Lt. Urteil wurde der Pächter angewiesen den Garten wieder an den Zwischenpächter (also den Stadtverband) zurückzugeben.

Jetzt zur Frage:

"wer muss den Garten wider in einen verpachtbaren Zustand bringen?"
 - zusätzlcihe Schuppen entfernen
 - Laube auf 24 m²
 - Unkraut entsorgen
 - etc.

Da bei der Klage dise Punkte nicht mit zur Auflage gemacht wurden - gehe ich davon aus, dass der SV erstmal den Garten nicht nur verwaltet sondern auch für die  laufende Pflege aufkommen muß

Gruß
Burchard


Hans

Hallo Burchard,

verantwortlich und damit auch kostenpflichtig ist natürlich der Pächter, der den Garten nicht ordnungsgemäß abgegeben hat.
Man kann aber nur hoffen, dass der Verein bei der Abnahme - Übergabe - Übernahme keine Fehler gemacht hat, denn sonst bleibt er auf den Kosten sitzen.

Burchard