Hausrecht im Verein

Begonnen von orchidee, 04. November 2009, 19:45:00

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orchidee

Der Eigentümer des Grundstücks ist Verpächter, der KGV ist Pächter des Grundstücks bzw der Gartenanlage, der Kreisverband ist Zwischenpächter. Wer übt das Hausrecht aus?
Kann ich als Verein die Vereinsstrafe "Hausverbot" in die Satzung aufnehmen? Mal abgesehen davon, dass dem Versammlungsleiter das Hausrecht obliegt, habe ich nichts gefunden, was eindeutig meine Frage beantwortet. Vieleicht kann hier jemand helfen.

Gruss orchidee

Hans

das Hausrecht in der Anlage übt der Zwischenpächter(Vorstand)  aus, so wie der Mieter in seiner Wohnung und der Pächter auf seiner (aber nur dort !) Parzelle.

Hans

Matthias