Hausrecht im Verein

Begonnen von orchidee, 04. November 2009, 19:45:00

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orchidee

Der Eigentümer des Grundstücks ist Verpächter, der KGV ist Pächter des Grundstücks bzw der Gartenanlage, der Kreisverband ist Zwischenpächter. Wer übt das Hausrecht aus?
Kann ich als Verein die Vereinsstrafe "Hausverbot" in die Satzung aufnehmen? Mal abgesehen davon, dass dem Versammlungsleiter das Hausrecht obliegt, habe ich nichts gefunden, was eindeutig meine Frage beantwortet. Vieleicht kann hier jemand helfen.

Gruss orchidee

Hans

das Hausrecht in der Anlage übt der Zwischenpächter(Vorstand)  aus, so wie der Mieter in seiner Wohnung und der Pächter auf seiner (aber nur dort !) Parzelle.

Hans

Matthias

hallo orchidee, hallo hans
hans sagte es schon richtig. Der Verein der ja im Auftrag des KV tätig ist, hat generell das Hausrecht; dieses muß man in seiner satzung nicht extra Erwähnen. Die Parzelle darf aber der Vorstand nur betreten, wenn er dieses schriftlich vorher ankündigt.
In die Laube darf er z.b nur wenn "Gefahr in Verzug ist" also z.b Feuer, Wasserrohrbruch.
Übrigens, falls ihr Mitglieder habt, die die Wasseruhren in regelmäßigen abständen kontrollieren, dü