Definition: Ausschluss

Begonnen von orchidee, 22. November 2009, 08:35:00

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orchidee

Mir scheint ich stehe auf der Leitung ....
Was versteht ihr unter "Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein"?
ICH bin der Meinung, dass es sich einzig um die Kündigung der Mitgliedschaft handelt. Habe jedoch auch schon andere Auslegungen gehört.

Gruss

Hans

Hallo Orchidee,

das Ergebnis ist dasselbe.
Allerdings ist Ausschluss eine rigide Maßnahme, die nur bei wiederholten groben Verstößen gegen die Pflichten des Mitglieds, nach vorangegangenen Abmahnungen und Anhörung des Mitglieds sowie einem Schlichtungsverfahren anzuwenden ist.
So steht es jedenfalls in unserer Satzung. Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist bei uns nur seitens des Mitglieds vorgesehen. Möglicherweise gibt es unterschiedliche Verfahrensweisen in den Vereinen.