Fragen zur Pächterwechselordnung

Begonnen von Lili, 08. Dezember 2009, 17:34:00

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Lili

Hallo,da bin ich wieder-leider !
Ich habe einige Fachfragen:
Kann man zu einem Besichtigungstermin 3 mögliche Nachpächter bestellen?Ich hatte geglaubt,dass es eine Warteliste gibt,die abgearbeitet wird?

Wenn der Garten geschätzt ist,wie bekommt man die Möglichkeit die Nachfoger zu kontaktieren?Denn der Schätzpreis beinhaltet ja viele Dinge, die im Schätzpreis nicht enthalten sind-Gartengeräte etc.

Kann man gezwungen werden, einen Kaufvertrag zu unterschreiben, auch wenn man mit der Summe nicht einverstanden ist ?

Danke im voraus            Gruß Lili

Hans

Hallo Lili,

zur ersten Frage:

Ob Warteliste oder nicht, allein der Vorstand entscheidet darüber, wer den Garten angeboten bekommt. Wenn er  hierzu mehrere Bewerber einlädt, ist das seine Sache. Allerdings kann er sich dann nicht so intensiv mit dem Einzelnen befassen.

Frage 2:

Der Kontakt zwischen Verkäufer und künftigem Neupächter ist erst dann herzustellen, wenn der Vorstand entschieden hat, dass er mit diesem auch einen Pachtvertrag abschließen und dieser auch den Garten übernehmen will.

letzte Frage:

Nein. Wenn der abgebende Pächter mit der Kaufsumme nicht einverstanden ist, dann kommt kein Kaufvertrag zustande.
Zu beachten ist aber: Der Schätzbetrag lt. Protokoll ist der Höchstbetrag !
Wenn Sachen, die im Protokoll nicht