Fragen zur Pächterwechselordnung

Begonnen von Lili, 08. Dezember 2009, 17:34:00

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Lili

Hallo, mein Garten ist in Berlin.Ich habe den Garten seid oktober 2004.Ich habe seid 2006 jedes Jahr Ärger mit dem Vorstand.Der Garten ist am Grenzstreifen und der Vorstand hatte früher die Macht Passierscheine zu erteilen oder abzulehnen.Jetzt sind sie nicht mehr im Vorstand,aber da der Garten genau am Eingang ist wird jeder der kommt oder geht beobachtet.Erst war das Fahrradfahren verboten,dann war mein Gewächshaus nicht bepflanzt,dann zu wenig Beetfläche und dann der neue Zaun,der nicht bewachsen sein sollte.Jedes Jahr was anderes,obwohl ich nie was geändert habe.Meine Arbeitskollegen,die auch einen Garten haben,sagten mir das wäre mobbing,aber das ist sehr schlecht nachzuweisen.Mitgliederversammlungen sind wie Parteiversammlungen früher,so stelle ich sie mir jedenfalls vor.Alle Partner ,die nicht Pächter sind ,müßen bei der Abstimmung ihren Stuhl nehmen und sich auf die Seite setzten.Als wenn man bei ca.20 Personen nicht zählen könnte.Ich bin froh,wenn ich diesen Gartenverein verlassen kann.Aber ich will mich von solchen Leuten,mit hohem Geltungsdrang nicht über den Tich zeihen lassen.Leider ist mein Beziksvorstand mit meiner Vorsitzenden gut bekannt-Hilfe kann ich da nicht erwarten.Heute habe ich wieder einen Brief bekommen,mit kryptischen Worten:"Wir möchten sie informieren,dass wir für keinen Verkauf Ihres Eigentums zuständig sind.Dies ist ein privatrechtlicher Vorgang zwischen abgebenden und dem übernehmenden Unterpächter.Worüber der Vereinsvorstand in der Übergabeverhandlung wacht,ist die Einhaltung der Höchstentschädigungssumme,die im Schätzprotokoll ausgewiesen ist."
Was heißt das jetzt, kann ich meinen Rasenmäher verkaufen?
Müssen dann 2 Kaufverträge gemacht werden?
Bar oder Überweisung?
Wie an den Nachpächter kommen,wenn man mir die Adresse verweigert?
Fragen über Fragen...
Ich würde nicht wieder in einen Kleingartenverein gehen,weil er ein fast rechtsfreier Raum ist,wo man, wenn man genug Energie hat, viel gängeln und bevormunden kann.
Tschüß   Eure ratlose Lili

Uwe

Hallo Lili

Ich habe ja schon erzählt wie ein Pächterwechsel bei mir abläuft. Aber das es bei dir so schlimm ist damit habe ich nicht gerechnet. Ich kann dir da nur den Rat geben, wie Eckhard es schon erwähnt hat, nimm dir einen Anwalt. Ich kann dir da auch nicht weiter helfen. Ich hoffe jetzt natürlich das du und die anderen Schreiber nicht denken das alle Vorstände im Kleingartenwesen der BRD so sind wie deiner.

Gruß Uwe

Hans

Hallo Lili,

auf Deine Bitte hin schildere ich mal, wie das Ganze in unserem Verein abläuft:

.Pächter kündigt fristgemäß zum 30.11. des Jahres
.Vorsitzender nimmt Kündigung an und erklärt im
 Gespräch kurz Verfahrensweise
.Pächter erhält schriftlich Eingangsbestätigung und
 Terminvorschlag für eine gemeinsame Besichtigung
 der Parzelle
.Werden bei der Besichtigung werden Mängel
 festgestellt, dann erhält der Pächter im Nachgang
 schriftlich die Aufforderung zur Beseitigung mit
 Terminstellung
.Sind alle Mängel beseitigt, werden die Schätzer
 informiert und vereinbaren einen Termin mit dem
 Pächter
.Mit Übergabe des Schätzprotokolls wird der Pächter
 darüber informiert, dass er alle im Protokoll
 aufgeführten Sachen verkaufen kann und hierüber
 ein Kaufvertrag auszufertigen ist.
 Nicht im Protokoll vermerkte Geräte und
 Einrichtungsgegenstände können ebenfalls
 übergeben werden. Sie sind jedoch nicht Gegenstand
 des Vertrages.
.Besichtigungen durch Interessenten werden erst
 nach erfolgter Mängelbeseitigung durchgeführt.
.V o r  der Besichtigung werden die Interessenten
 durch den Vorstand über die Grundsätze der
 kleingärtnerischen Bewirtschaftung und des
 Vereinslebens informiert.
.Bei der Besichtigung sollte der Altpächter
 möglichst anwesend sein, damit im Anschluss
 daran bei Interesse des Neulings gleich die
 Verkaufsverhandlungen und die Festlegung
 des Übergabetermins erfolgen können. An diesen
 Verhandlungen nimmt der Vorstand  n i c h t
 teil.
.Kommt es nicht zur Verhandlung oder Einigung,
 dann wird eine neuer Interessent eingeladen.
.Werden die beiden Partner sich einig, informieren
 sie den Vorstand, der dann alles in die Wege
 leitet, damit die Aufnahme des Mitglieds und die
 Gartenübernahme erfolgen kann.
.Bei der Übergabe/Übernahme ist der Vorstand
 anwesend, um im Anschluss die Dokumente
 auszuhändigen, den Pachtvertrag zu unterschreiben
 und auch den Kaufvertrag zu signieren.
.Das Finanzielle regeln die Partner unter sich.
.Abschließend wird der Altpächter verabschiedet
 und der Neupächter willkommen geheißen.

Des ist doch gar nicht so schwer, macht aber dem Vorstand ein bisschen Arbeit, und tut der Sache gut. In den nächsten Tagen erfolgt dann die Information der Mitglieder durch Aushang, wer wann welchen Garten übergeben/übernommen hat und dass der Neuling herzlich begrüßt wird.

Andere Vereine mögen das anders machen, bei uns hat es sich bewährt.

Hans

Lili

Hallo und Danke für eure Mühe,
bei mir wars so:

1.2 Schätzer kamen in den Garten,der Vorstand kam nicht.In der Schule würde man sagen"fehlt unentschuldigt".

2.Abholung des Schätzprotokolls,mit Auflage den Schuppen abzureißen.Ohne Termin,wann das zu erfolgen hat und ohne Preis was kosten würde,wenn ich das nicht mache.

3.Besichtigung des Gartens von 3 Parteien,mit immer jeweils 2 Personen vom Vorstand als Begleitpersonen für die Interessenten.Ich sage ich lasse den Schuppen stehen.

4.Vergebliche Versuche den Nachpächter sprechen zu können.

5.Nachricht vom Vorstand, mir würde der Abriss in Rechnung gestellt-ohne angabe des Preises.

6.Ich lasse den Schuppen abreissen.

7.Informiere den Vorstand über den Abriss.

8.Übergabetermin mit Vorstand und Nachfolger,mit ausgefülltem Kaufvertrag auf dem die Kaufsumme verringert war.Die Nachfolger waren irritiert und sauer ,dass ich den Schuppen abgerissen habe.Die Nachfolger hatten die abgezählte Kaufsumme in bar dabei.Ich war vom Vorstand über die verringerte Summe nicht informiert worden.
Die Kaufsumme sollte dem Vorstand übergeben werden,damit er eventuelle offene Rechnungen einbehält, und der Rest dann gnädigerweise an mich übergeben werden.Ich habe bei dem Termin alle Restsümmchen bezahlt und bin gegangen,ohne den Kaufvertrag zu unterschreiben.Die Nachpächter waren der Meinung,dass ich ihnen entgegenkommen sollte,weil ich frecherweise den Schuppen abgerissen habe.Auf meine Bitte ob ich ihren Namen und ihre Telefonnummer haben könnte ,um die Dinge in Ruhe klären,wurde abgelehnt,mit der Begründung,dass alles meine Vorsitzende regeln würde.
Dann habe ich den neuen Übergabetermin abgesagt.Ich will keine Telefonate mehr,nur noch schriftliche Informationen.Und bin jetzt entschlossen,alles was nicht geschätzt wurde von meinem Garten zu entfernen,dann gibt es auch nichts mehr zu verhandeln.Ich werde auf der  Schätzsumme bestehen.Mein Garten ist sehr schön,so dass ich keine Sorge habe ,es würde ihn keiner haben wollen und es ist mir jetzt sch..egal wer ihn bekommt.Ich bin es leid!Ich brauchte im meinem Leben noch keinen Anwalt und die Schätzpreise sind nicht so,dass einer sich für mich ein Bein ausreissen würde.

Herzliche Grüße   Lili

Re(e)Bell

Hallo Hans, Uwe, Eckhard und andere.

IHr habe jetzt schön detailiert beschrieben, wie die Gartenübergabe bei euch läuft. Eine Frage ist aber offen:
Hat ein Mitglied bei euch Anspruch auf Einsichtnahme in die Bewerberliste ?
Wie weit gehen da bei euch die Mitgliederrechte ?

Ich meine vor der Kündigung des Pachtvertrages ??

Uwe

Hallo Re(e)Bell

Bei mir haben die Mitglieder keinen Anspruch auf Einsicht in die Bewerberliste. weil ich habe keine BL. Ansonsten haben die Mitglieder das Recht zu schweigen, alles was sie sagen wird.... kleiner Scherz. Jetzt in Ernst, alle Rechte die in Satzung und Pachtvertrag niedergeschrieben sind werden ausnahmslos eingehalten. Natürlich bestehen wir aber auch auf die wichtigen Pflichten wie z.B. pünktliche Beitragszahlung usw. die ein Mitglied hat.


Hans

wenn wir noch eine Bewerberliste hätten (seit 1990 nicht mehr), dann könnte ich mir vorstellen, dass jeder interessierte Gartenfreund Einsicht erhält. Jetzt erfordert die Situation Zusammenarbeit von Vorstand und Mitglied(ern), um überhaupt einen Interessenten zu finden. Ob der dann den freiwerdenden Garten erhält, entscheidet jedoch nach wie vor ausschliesslich der Vorstand.

Hans

Eckhard

Hört sich gut an - nur -  werden die Vorstände, die meinen, mit Pächtern nicht auf Augenhöhe verhandeln zu müssen,  hier nicht Stellung nehmen.
Wie bei Lili.

gruss eckhard

Hans

Leider, lieber Eckhard, hast Du in dieser Sache recht.
Ich habe es in den Foren bisher nur ein mal erlebt, dass Vereinsfunktionäre sich hier im Interesse der Sache und auf den Thread hin zu Wort gemeldet haben. Wie die Sache ausgegangen ist weiss man nicht, denn der Schreiber ist leider verstummt.

Allen ein schönes Weihnachtsfest und ein gutes
Neues Jahr wünscht

Hans

Bernd

Hallo Lili

Ich würde nicht wieder in einen Kleingartenverein gehen, weil er ein fast rechtsfreier Raum ist, wo man, wenn man genug Energie hat, viel gängeln und bevormunden kann.
Ein Kleingartenverein, ist kein rechtsfreier Raum. Er unterliegt sämtlichen Gesetzten der Bundesrepublik Deutschland. Wie z. B. den BGB, der Polizeiverordnung, den Bundeskleingartengesetzt usw. all diese Gesetzte müssen von den Vorständen eigentlich (die Praxis zeigt es oft anders) beachtet werden. Leider ist es so das viele Vorstände nicht mal ein Bruchteil dieser Gesetze kennen. Nun zu deinen Fall. Als erstes solltest du zwei Kaufverträge machen. Einmal über den Garten und den 2 über dein Privat Eigentum im Garten. Sollte der neue Käufer nur den Garten Übernehmen nach dem Schätzungsprotokoll, solltest du alles andere (private) beräumen. Das Dein Vorstand sich so in die Verkaufsverhandlung reinhängt ist für mich erst einmal nicht nachvollziehbar. Nach Deinen schreiben hast du ja alle Auflagen erfüllt also steht dir auch die volle Schätzsumme zu. Eckhard kann es ja berichtigen da er davon mehr Ahnung hat, als ich. Ob du am Ende Verkaufst liegt an Dir, dein Vorstand hat nach dem was Du hier zum Besten gibst rechtlich (ich gehe hier davon aus was du geschrieben hast) wenig Ahnung. Das der Schuppen abgerissen ist war erst mal richtig. Wenn es den Nachpächter nun nicht passt hast du ein Schätzprotokoll wo es ja angewiesen wurde damit sollten sich die neuen Pächter an Deinen Vorstand wenden das ist Ihr Problem nicht mehr deins. Wie die Bezahlung stattfindet legst Du fest nicht den Vorstand.
Ich gebe Dir jetzt noch alle  Wichtigen § für Deine Verkauf lese es dir durch und suche für dich wie du sie anwendest möchte aber darauf hinweisen das du es alleine ausfechten musst oder einen Anwalt, ich würde meinen Vorstand mit diesen § Konfrontieren.

BGB §§ 581 (2)
BGB  § 546;546a
BGB  §95; 548
Bundeskleingartengesetz § 4

Das sind für Dich die wichtigsten

Ich bin Kein Rechtsanwalt!

Hoffe aber Dir damit geholfen zu haben.


Ein schönes Fest und einen Guten Rutsch

Bernd    

Lili

Hallo Bernd,ich danke Dir sehr herzlich für Deine Mühe.Ich werde alles,was ich sonst verkauft hätte,aus meinem Garten und der Laube entfernt.Ich glaube,dass es ein finanzieller Nachteil für den Nachpächter ist,aber ich habe daran keine Schuld.Nun ist mein Garten "besenrein"ohne Besen.Ich habe meinen Vorstand darüber informiert und habe jetzt Zeit und Muße ,bis jemand die geforderte Schätzsumme zahlt.
Ich wünsche allen Kleingärtnern ein frohes und erholsames Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Jahr 2010.
Lili

Uwe

Hallo Bernd

Du hast Lili emfohlen 2 Kaufverträge zu machen. Mich würde mal interessieren wieviel ein leerer Pachtgarten, der nicht einmal mir gehört, wert ist und darf ich überhaupt ein Pachtgarten (Grundstück) verkaufen?

Auch ich wünsche euch ein frohes Weihnachtsfest und ein guten Rutsch ins neue Jahr

Uwe

Bernd

Hallo Uwe

Natürlich verkauft Lili nicht das Pachtland sondern, die Anpflanzung und Bauten auf dem Pachtland. Da aber bekanntlich Werkzeuge und Inventar der Laube nicht im Schätzungsprotokoll aufgeführt werden ist es Ihr gutes Recht 2 Kaufverträge zu machen.
In meinen Kaufvertrag liest das sich so Laut Schätzungsprotokoll wird der Garten zu einen Preis von......€ verkauft für Inventar und Werkzeug wird ein Preis von.....€ vereinbart. Zu deiner zweiten frage denke ich fehlen mir ein Paar Informationen. Wenn der Kleingarten nicht Dir ist oder den Verein Übergeben wurde hast du auch keine Rechte an diesen Garten.

Zu klären ist die Frage was mit dem Pächter vereinbart ist. Du solltest mal genauer beschreiben wo der Schuh drückt, so wie es jetzt da steht kann man euch keinen Rat geben außer das Ihr keine Rechte habt  Solang der Vorstand vom Pächter nicht beauftragt wurde den Garten weiter zu verpachten.

Drei Fragen sind wichtig

1 ist der Pächter noch erreichbar und zuständig für seine Pachtsache
2 sind Abmahnungen und Kündigungen an den Verpächter gegangen
3 ist der Garten vom Pächter  an den Verpächter übergeben wurden.

Bernd

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