Pool im KLeingarten?

Begonnen von kleingarten26, 17. Januar 2010, 19:30:00

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kleingarten26

Kann mir jemand sagen ob ein Quick Up Pool im Kleingarten (Schleswig- Holstein) erlaubt ist.
Währe echt toll! Schon mal Danke!

dora

hallo

was steht den in der Gartenordnung ??

kleingarten26

Das weiß ich leider nicht.

dora

wenn du es nicht weisst, solltest du es nachlesen, weil du dich danach richten kannst !

kleingarten26

Kannst du mir da vielleicht sagen was dazu in deiner Satzung steht?

dora

hallo

das steht nicht in der Satzung, sondern in der Gartenordnung.
Bei uns ist das nicht erlaubt sondern nur Gartenteiche, und die auch nur bis zu einer gewissen Größe.
Weis das momentan nicht auswendig, so ca 10 qm


Gruß dora

kleingarten26

Ok,danke! Aber Teich bis 10 qm ist riesig! Bei uns sind nicht mehr als ca 3qm erlaubt!!!!

Birgit

Hallo ihr zwei,
fein das immer wieder solche Fragen gibt, denn da kann ich mein Wissen wieder auffrischen, in dem ich nachlese.
Bei uns steht alles in der Kleingartenordnung und in der Bauordnung. Diese bekommt jeder Gartenfreund ausgehändigt. Zum Teich steht: Die Errichtung von Gartenteichen darf 2% des Kleingartens nicht überschreiten.Bei einer Fläche des Kleingartens von mehr als 400 m² darf die Größe von 8 m² Wasserfläche nicht übersteigen. Bodenaushub muß im Garten bleiben.

Zum Badebecken:Stationäre Badebecken und Badebecken, die in das Erdreich eingelassen, gemauert oder betoniert werden sollen, sind unzulässig. Die Errichtung nichtstationärer Badebecken mit einem Fassungsvermögen bis zu 7 Kubikmeter ist kalenderjährlich in den Monaten Mai bis September statthaft, wenn durch ihre Nutzung keine Beeinträchtigung für die angrenzenden Kleingärtner ausgehen und das Wasser jeweils bis zum 30. September umweltfreundlich entsorgt wird.Die schriftliche Zustimmung des Vereinsvorstandes ist hierzu erforderlich.

Mir stehen die Haare zu Berge, welch Bürokratie. Ihr könnt natürlich jeden TAg du du machen mit euren Gartenfreunden, nachmessen, archivieren, Unterlagen anfordern, kontrollieren...
Ja wozu habt ihr da noch einen Garten? Verpetzt mich nicht. Ich sage zu meinen Gartenfreunden, bitte Badebecken erst nach der Kontrolle aufstellen, um Streß zu vermeiden. Jeder soll sich wohlfühlen in seinem Garten und auch mal zur Erfrischung in den Pool springen. Vor allem Familien mit Kindern freuen sich darüber. Sie können auch den Garten aufgeben und lieber Baden gehen, wenn sie vergrault werden. Einen Teich habe ich auch noch nie ausgemessen. Ich erfreu mich des ANblicks.
Vieles müßte geändert werden, in Bauordnung und Kleingartenordnung,aber dazu müssen neue Gesetze her. Oder die Oberen denken moderner.
Seht es locker, sonst seid ihr der grimmige Vorstand. Ich habe noch Lachfalten.
es grüßt Birgit

Hans

gut so, Birgit. So läuft das  bei uns schon einige Jahre gut. Auch mit den Antennen. Nur krasse Übertretungen werden geahndet, dann aber mit aller Konsequenz und öffentlich.

Hans

Andreas

Hallo,
zur ursprünglichen Frage: Die Rahmenkleingartenordnung des LV Sachsen sagt dazu:...Transportable Badebecken mit     max.3m³ Fassungsvermögen und max. Füllhöhe 0,5m. Künstlicher Teich max. 8m² ,max. Tiefe 1,1m. Die Gartenordnungen der Vereine können diese Größenangaben weiter einschränken.

Hans
Was sind "krasse Überschreitungen"? Darf jeder die geltenden Bestimmungen "ein bißchen" für sich erweitern? Vielleicht so: 2 m² Teich sind erlaubt, 3m² messen wir nicht nach, 5m² dulden wir, 10m²sind dann krass?
Ich hab die Erfahrung gemacht, jede Duldung von irgendwelchen Verstößen gibt dem nächsten wieder das "Recht" sich darauf zu berufen. Bei uns ist es so, daß bei Diskussionen immer der Einwand kommt "aber der  hat doch auch..."    

Horst

Liebe Freunde;
folgendes zum Verständnis für Einschränkungen - VIELE Vorschriften - bezüglich baulicher Anlagen.

Die Einschränkungen beruhen auf den Schutz
durch das BKleingG.
Kleingartenanlagen mit Kleingärten sind Grünflächen und keine Baugrundstücke.
Die Laube ist kein Wochenendhaus.
Die Laube soll dem vorübergehenden Aufenthalt
und der Unterbringung von Geräten dienen.
Man sollte nicht über die Anzahl
von ,,Gebäuden" sprechen oder streiten.
Im Kleingarten werden keine Gebäude gebaut,
sondern bauliche Anlagen ERRICHTET. (Die ,,Bauordnungen" sollten genauer
,,Ordnung für das Errichtung baulicher Anlagen im Kleingarten" heissen).
Ein extra Schuppen ist nicht notwendig,
wenn die Geräte im Geräteteil der Laube untergebracht werden können.
Transportable Dinge, wie Frühbeetkästen, Folientunnels, Tomatendächer,
die der gärtnerischen Nutzung, also der Pflanzennutzung, dienen sind zulässig.
Da genügen Hinweise an den Vorstand. Kleingewächshäuser und kleine Teiche
(Sicherung! gegen Hineinfallen)
als Biotope sind zulässig,
müssen aber wegen Größe und Standort genehmigt werden.
Das hängt außer von den genannten Dingen auch
von den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten ab, insbesondere von der Größe des Kleingartens.
Vorübergend aufgestellte Plastikschwimmbecken für Kinder sind zulässig. Vorstand sollte bei größeren um Zustimmung gebeten werden.

Bei einem (Klein)Garten mit GartenHaus, Schuppen, Gewächshaus und Quick Up Pool scheiden sich die Geister. Die Summe all dieser Dinge in einem Kleingarten macht es dann oft aus,
wenn der Vorsitzende nein sagt.

Wie gesagt, das hier ist etwas Theorie zum Verständnis.

Ein erfolgreiches Gartenjahr
wünscht
Horst

Eckhard

DAS IST MIR ALLES ZU SCHWAMMIG UND  zu WENIG GRUNDSÄTZLICH
Immerhin gebietet das BKleinGaGesetz eine freizeitliche Nutzung zu max 49% der Fläche.
Da sind auch 16 m² Planschbecken zu dulden, solange sie transportabel und keine festen Einbauten sind.

gruss eckhard

Eckhard

Das muss man sich mal vorstellen: Da gibt es ein Gesetzt das es erlaubt, fasst die Hälfte für meine Erholung und Freizeit zu nutzen.
Anstatt sich darüber zu freuen und den Pächtern Ihre Freude zu gönnen wird unnötig und ohne Auftrag eingeschränkt und eingeschränkt. Gleichzeitig klagen Vorstände über zu viel Arbeit und wenig Mitarbeit.
Merkt denn keiner den Zusammenhang?

Wenn der Pächter nicht ausdrücklich in seinem Pachtvertrag einer Planschbecken Regelung zugestimmt hat, gilt auch  eine irgendwie geartete Verbandsrichtlinie nicht, es sei denn der Verband ist Vertragspartner des Pachtvertrages.

dora

wie scjon geschrieben, mal in die Gartenordnung oder den Pachtvertrag schauen. Dort ist das meist geregelt.

kleingarten26

Erstmal Danke an euch alle!

Ich hab jetzt mal in meiner Gartenordnung nachgeguckt, da steht leider so ziehmlich garnichts. Nur dass mit dem Wasser sparsam umgegangen werden soll, und Kinder nicht an der Wasserleitung spielen sollen.

Und das Pools mit 3m² oder mit 7m² erlaubt sind bring mir leider kaum etwas, mein Pool fasst 13m²Wasser. Es besteht auch leider kaum Hoffnung dass mein Vorstand irgendwie ein Auge zudrückt.

Eigendlich stört es keinen in der Anlage, im gegenteil: Die "alten" erfreuen sich sogar daran wenn ich darein gehe und einfach nur Spaß habe.

Meine einzige Chance ist, wenn im März der Vorstand abgewählt wird, und jemand kommt der nicht so super streng die Gesetze einhält. Schließlich wollen sie doch dass mehr junge Leute in die Anlagen kommen. Und die sollten dann nicht nur mit Gesetzen eingemauert werden, sonder auch Freude am Garten haben.

MfG kleingarten26

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