Grillkamin im Kleingarten

Begonnen von Alex, 28. Januar 2010, 08:28:00

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Alex

Hallo Gartenfreunde,

in unserer Kleingartenanlage stehen noch zwei Grillkamine, die bis zum Pächterwechsel Besitzstand haben. Alle anderen fest verankerten Grillkamine wurden zurück gebaut.

Ein neuer Pächter sah die Grillkamine, fand diese Toll und stellte ohne Rücksprache des Vorstandes  eins auf. Mir bleibt wahrscheinlich nichts anderes übrig, als den Rückbau des errichteten Baukörpers zu verlangen. Allerdings fehlt mir die rechtliche Begründung dafür, denn nur weil es in der Vergangenheit so gehandelt wurde, muss es nicht weiter so gehen.

Kennt jemand die Rechtsgrundlage für den Rückbau von fest errichteten Grillkaminen in Kleingartenanlagen und wie handhabt ihr das in eueren Anlagen?

Viele Grüße
Alex

Hans

Hallo Alex,

vor 2 Jahren stand ich als damaliger Vereinsvorsitzender vor dem gleichen Problem.
Ein neuer Gartenfreund fragte an, ob er einen Grillkamin aufstellen könne. Ich fragte nach beim Stadtvorstand, ob ein Grillkamin als Baulichkeit im Sinne der Bauordnung genehmigungsfähig sei.
Die Antwort lautete dergestalt, dass es sich dabei nicht um eine Baulichkeit i.S.d.BO. handle und deshalb Genehmigung nicht  erforderlich sei.
Nun sind alle zufrieden, aber:
Wenn die Grilldüfte den Nachbarn stören, dann kann der Grillende nicht wie früher das Gerät an eine andere Stelle tragen. Ich empfehle also weiterhin die üblichen Standardgrills.

Hans

Alex