Öffentlicher Pranger als Werbung im Verein

Begonnen von lutz, 26. August 2010, 19:30:14

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lutz

Eine, zugegebenerweise, recht gewagte These. Jedoch...

Wanderte ich doch neulich durch einen Kleingartenverein, der hier nicht näher benannt werden soll, und las in einem (eigentlich in allen der -geschätzt- ein bis zwei Dutzend) öffentlichen Schaukasten in etwa folgendes:

(Bewusst KEIN wörtliches Zitat)
Hinweise zur letzten Gartenbegehung 2010

Der KG-Verein wird insgesamt den Anforderungen des BKleinG zur kleingärtnerischen Nutzung gerecht. Doch einzelne Gartenfreunde gefährden den Status der Gemeinnützigkeit des Vereins.

Wir fordern alle Gartenfreunde auf
a) die angrenzenden Hecken/Wege zu pflegen
b) die zulässige Heckenhöhe von 1.50 m einzuhalten
c) jeden Garten mit einer Nummer zu versehen und
d) Koniferen nicht höher als 2  Meter wachsen zu lassen

Manche Probleme wurden geklärt. Abmahnungen und Auflagen wurden schriftlich übermittelt.
Besondere Hinweise gab es zu folgenden Gärten!
XX1 Haselnuß ist zu kürzen
XX2 Konifere ist zu entfernen
XX3 Hecke zurückzuschneiden
XX4 Kleingärtnerische Nutzung ist zu erhöhen
XX5 -XX15 (eventuell auch nur 13 oder 14) wie vor

Ende Gedächtnisprotokoll. Die Ikse (X) sind von mir. Im den öffentlichen Schaukästen sind natürlich die richtigen Garten-Nummern zu lesen.

DAS, die mich kennen ahnen es bereits, das konnte ich mir nicht entgehen lassen. Und flugs wurde der nächstbeste XX-Garten "besichtigt".
==> Kleingärtnerische Nutzung ist zu erhöhen <==
Keine Ahnung, wie die die kleingärtnerische Nutzung bzw. das Fehlen derselben festgestellt haben, doch dort wurde mit Sicherheit auf mehr als 1/3 der Fläche Obst und Gemüse angebaut!

Gespräch übern Gartenzaun: Eine Frechheit! Man habe sich beim Vorstand beschwert, doch dort wurde abgewiegelt: Immerhin stände ja kein Name im Schaukasten. Man solle sich nicht so empfindlich zeigen...
Die Vermutung wurde geäußert, daß man, weil nun gleich 80, herausgeekelt werden solle, solange der Garten noch in Schuß ist.
Übliche kg. Praxis?


Einige Fragen stellen sich mir zudem noch, die ich in die recht stille Runde werfen möchte. (Eventuell hört man ja auch, daß es woanders gaaanz anders gehandhabt wird.)

-Die öffentlichen Schaukästen sollten doch v.a. der Information der Gäste dienen, Werbeflächen für den Verein sein.
Ein öffentlicher Pranger dient dem wohl weniger, wenn man von der vom KG-Vereinswesen sträflich vernachlässigten S-M-Szene mal absieht. Als gestandener Masochist kann man sich da wohl schon zum Kleingärtnern eingeladen fühlen. Wer den S-Part ausfüllt, das wollen wir hier mal nicht bereden...
(Zusatzfrage: Neue Zielgruppe SM ?)
Wie haltet Ihr es mit den Schaukästen? Werbung oder öffentliche Ächtung?

-Der Pranger wurde wohl um 1850 in Europa abgeschafft. Nun wird es mit den perversen ,,Creative Sentencing"-Schuldsprüchen in den USA wieder (regional) eingeführt. Da auch bei uns die Amerikanisierung fortschreitet meine nächste Frage: Hat das bei uns als ungeschriebenes Gesetz in den KGV bereits wieder Einzug gehalten?

-Und ist es wirklich so, daß die einzelne zu große Haselnuß oder die fehlende Gartennummer zum Verlust der Gemeinnützigkeit des Vereins führt?

Fragen über Fragen.

Gruß
L

moinwerner

Hallo lutz,
Betroffene sollten sich überlegen, dem Vorstand eine Abmahnung zu schicken, sonst Unterlassungsklage.
Dein Beispiel zeigt auch anschaulich, wie immer wieder Vereins- und Anlagethemen mit Details der Pachtverträge vermischt werden.
Möglich, dass der Vorstand selbst nicht bescheid weiss.
Die Pachtverträge sind doch auch noch oft unterschiedlich, einige sind 40 Jahre o ä alt.
Nur, was dort vereinbart wird, ist Massstab für Kritik oder Grundlage für Gespräche unter einzelnen Pächtern mit ihren verpächtern - Vorstand -
wie bei Mietverträgen , aber niemals öffentlich.
Dazu kommt, dass immer wieder Vorstände glauben, dass auf Mitgliederversammlungen beschlossene neue Regeln auch gültig sind, wenn sie die Angelegenheiten innerhalb des Gartens betreffen - falsch.

viel spass im Garten

Hans

@Lutz:

"Wie haltet Ihr es mit den Schaukästen? Werbung oder öffentliche Ächtung?"

bei uns: Information, Lob und Tadel, wobei hier nicht unbedingt die Gartennummer genannt werden muss
Für Werbung haben wir extra einen Aufsteller, der bei Bedarf neben dem Haupttor postiert wird.

@ : "Und ist es wirklich so, daß die einzelne zu große Haselnuß oder die fehlende Gartennummer zum Verlust der Gemeinnützigkeit des Vereins führt?"

Wohl kaum, aber neben der Wohnungsklingel ist doch auch das Namensschild oder zumindest die Wohnungs-Nr.
Wie soll der Vorstand oder sein Beauftragter wissen, wessen Garten das ist, in dem beispielsweise die Brennnesseln schon einen Meter hoch sind ? Oder beim Rufen der Feuerwehr, wessen Laube da brennt, oder der Polizei, in wessen Laube eingebrochen wurde und und und....?


@ Werner: "wie bei Mietverträgen , aber niemals öffentlich."

Das "niemals" stört mich ein bisschen, denn es gibt auch krasse Fälle
Habt Ihr noch nie Asoziale gehabt, die  den Verein um die Pacht prellen wollten, Strom und Wasser nicht bezahlen oder dafür sorgen, dass die Polizei ständig im Verein tätig werden muss - von Gartenbewirtschaftung gar nicht zu reden, es sei denn von "Biergarten"
Um solchem Gesindel beizukommen musst Du als Vorstand alle Register ziehen - notfalls auch Öffentlichkeit herstellen !

Hans

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