Gleich 2 Fragen...

Begonnen von gino, 19. Januar 2011, 11:27:37

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gino

Frage 1 ist sicher am schnellsten zu beantworten.
Wenn ein Pächter verstirbt, erlischt das Pachtverhältnis 1 Monat nach dem Tode.
Was passiert mit dem Eigentum (Laube, Weg, Bäume..)des Pächters, wenn es keine bzw. ablehnende Erben gibt? Nachlassgericht äußert sich dazu nicht, da Kosten anfallen, die aber von niemandem (außer dem Verpächter) gezahlt werden wollen/können/müssen.
Bei uns müssten die Kosten auf alle Mitglieder umgelegt werden. Das kanns doch aber nicht sein-oder?? 
Frage 2
Aktuell haben wir in unserer Anlage einige hochbetagte Mitglieder, die ihren Garten abgeben möchten, jedoch keinen Käufer finden.
Sie möchten nun ihren Garten an den Verein zurückgeben. Das können und möchten die Mitglieder jedoch nicht, da auch hier wieder immense umgelegte Kosten auf alle Mitglieder zukommen.
Kann mir jemand sagen, wo ich konkret nachlesen kann, ob ein Garten total beräumt werden muss, wenn innerhalb von 2 Jahren nach Kündigung der Mitgliedschaft kein neuer Pächter gefunden wurde.
Uns tut es für die verdienten älterem Gartenfreunde sehr leid, wir können aber vom Verein nicht verlangen, dass alle Kosten von den restlichen Mitgliedern getragen werden.
gino