Änderung Pachtvertrag durch Beschluß Mitgliederversammlung

Begonnen von YETI, 22. Juni 2011, 23:08:45

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YETI

In unseren Pachtverträgen steht, fast unglaublich aber wahr, dass der Pachtzins und der Mitgliedsbeitrag (zu zahlen an den Verein) für das laufende Jahr erst am 31. Mai des Jahres zu begleichen ist.

Die Gemeinde als Verpächter bucht aber bereits im März vom Vereinskonto den Pachtzins ab. Der Kreisverband seine Prozente am Mitgliedsbeitrag auch schon im Februar / März.

1/4 Jahr den Pachtzins und teilweise den Mitgliedsbeitrag zu "sponsern" ist uns als Verein fast unmöglich, zumal Abschlagszahlungen für Strom und Wasser schon in der Beschlussvorlage blockiert werden und somit der Verein auch noch für 12 Monate im Voraus die Abschläge zahlt und einmal im Jahr das Geld für Strom & Wasser im wahrsten Sinne des Wortes "eintreiben" muss.

Jetzt habe ich als Kassierer angeregt, die Pachtverträge dahingehend zu ändern, dass der Pachtzins und der Mitgliedsbeitrag bereits im März fällig ist.

Darauf hin wurde mir entgegnet, das werde einer Mitgliederversammlung des Vereines als Beschluss vorgelegt und es wurde dann auch so beschlossen.

Ich bin nach wie vor der Meinung, so geht das nicht, da sich die Pachtverträge, die sich auch als Doppel bei den Mitgliedern befinden, nicht geändert haben.

Liege ich Richtig mit meiner Annahme, dass hier für jeden Pächter eine Änderung des Pachtvertrages vorgenommen werden muss, oder reicht der Beschluss der Mitgliederversammlung.

Außerdem beziehen sich diejenigen Mitglieder, die dem Beschluss nicht zugestimmt haben, auf den Ihnen vorliegenden, unveränderten Pachtvertrag mit Zahlungsziel 31. Mai.

Ziemlich verfahrene Sache, was ist hier Rechtens?

Euer YETI




moinwerner