Abmahnung nach unangemeldeter Gartenbegehung

Begonnen von Wildkraut, 27. September 2011, 11:14:30

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Pirol

Hallo Petr Pan,weiter zu dir;die meißten Fragen habe ich ja schon bei Burchard beantwortet,1 mal habe ich eure Fragen konkret beantwortet,in dem ich die gesetzlichen Grundlagen im Kleingartenbereich benannt habe,angefangen vom Kleingartengesetz bis zu den Vereinsfestlegungen in der M-V.2.) Gesetze kaufen ,ihr sitzt doch jeden Tag am PC??? Oder??Das sind 2-3 Tasten drücken  und ihr seht das endsprechende Gesetz im PC 3.Punkt ich stell hier keinen als inaktiv hin ,das ist deine Interpretation,ja es gibt eine Menge Gärtner ,die nicht so ein Interesse haben wie ich,denen helfe ich gerne,aber sie müssen ihre Frage ehrlich stellen,was sie wollen,vielleicht noch wo sie ungefähr wohnen,denn nur dann kann man Bundesland speziefisch darauf eingehen.es gibt dann noch Gartenfreude wie dich,die bekommen die Frage mund gerecht serviert beantwortet,suchen aber das berühmte Haar in der Suppe um wieder zu stänker,das sind Menschen ohne Intellekt,und sehr einsahme Möchte gern im Vordergrund stehen,jetzt zufrieden,Alles beantwortet?????.siehe mal die letzten Sätze bei Burchhard das meine ich mit Länder speziefisch.Aber in der Endkonsequenz steht   jeder für sich alleine da,und muss seine eingebrockte Suppe auslöffen auch du!!!!Und ohne ein gewisses Grundwissen was er nur durch Selbststudium erlangt hat er keine Chanse,da heißt es, teurer Rechtsanwald oder Peng Abschuß

Burchard

Hallo Priol,

warum sollte ich Angst vor deier Frage haben - hast doch eh keine gestellt.

Aber zur Beruhigung ICH haben meien Unterlagen noch!

Du hast zwar viel geschrieben aber deine Behauptung:

"Einige Hinweise: Begehungen müssen mindesten 14 Tage vorher ausgehangen werden,ohne sind sie unzulässig und ungültig.Schriftliche Abmahnungen,nach 2 mündlichen Aussprachen sehe bitte mal selbst im Gesetz nach"


hast Du immer noch nicht belegen können - wirst Du auch nicht  - egal für welches Bundesland -   also ist diese Behauptung schlicht gelogen!






Pirol

Burchard,Bist du so begriffsstutzig,oder suchst du auch nur ein Haar in der Suppe wie Peter Pan.Na dann los,aber ich habe Geduld ausser auf die gesetzliche habe ich auch auf  die inoffieziellen hingewiesen wie:Vereinssatzung/ Vereinsfestlegungen/auf Rahmengartenordnung/auf Festlegungen in M-V,wo es warscheinlich zig Tausende gibt,die  mich nicht interessieren,außer von den Vereinen wo ich drin bin.In unseren Vereinsfestlegungen steht drin,das nach mehrmahligen gütlichen Aussprachen ,eine Abmahnung erfolgen kann,Was steht bei euch drin?? du hast ja deine Unterlagen noch, wie du schreibst,oder ??.Bei uns werden in der Regel erst mal 2 Aussprachen angesetzt,bevor der Hammer angesetzt wird,kommt auf die Einsicht des Gartenfreundes an.Bei groben Verstößen ,die gravierend Vereinsgefährdet, sind kommt der Hammer gleich,weiterer Hinweis,Lese bitte BGB § 32 Beschlußfassung durch  Vereinsmitglieder bis §§ 40,ich brauch nur logisch denken und nicht lügen ,wie du es sehen möchtest,oder siehe in eingetragene VEREINEVereinssatzung151/ punkt 15 Vereinsvorschriften außerhalb der Vereinssatzung,oderdarstellung des Vereinsrecht,röm 7 die Vereinsmitglieder 368/ Vereinsstrafen,Ach weist du ich habe jetzt die Nase voll,außerdem reicht es aus,um deiner Bequemlichkeit auf die Sprünge zu Helfen,Kannst du dir ja im Internet alles selbst anklicken,es sei ich habe mit meiner Feststellung recht,das berümte Haar in der Suppe.Hoffendlich hat der Moderator diesen Dialog mitverfolgt und trifft nicht wieder  eine Endscheidung,wie in einigen anderen Themen. Ich gehe jetzt Sturm der Libe sehen um zu  endspannen Tschüss Dieter

Burchard

Hallo Pirol,

ich bin nicht "Begriffstuzig" ich suchte auch keine Haare  ich wollte lediglich das bundesweite Gesetz kennenleren welches die Gartenbegehung regelt! Ich bin auch nicht bequem nur wenn man mir mit Gesetzen kommt sollte man diese auch nennen können.

Jetzt verweist Du auf eure eigene Vereinssatzung - schön das ist für euch geregelt - hilft aber dem Fragesteller nicht, da er ja nicht in eurem Verein ist.

Wir halten also fest "es gibt kein Gesetzt welches sich mit Gartengehungen befasst" Es gibt nur vereinsinterne Regelungen!


Pirol

Hör auf Burchhard Du bist mehr wie Begriffsstutzig,ich habe eindeutig darauf Hingewiesn wie es Bundesweit geregelt wird und wie es gemacht werden kann!!!!!!!!!,in der bundesweiten Regelung,wenn du sowas nicht umsetzen kannst,kann ich dir auch nicht weiter helfen.Ich glaube du willst nur das Haar in der Suppe,du findest aber wegen eines ganzen Felles, was ich dir vorgesetzt habe an gesetzlichen Möglichkeiten, das eigene Haar nicht mehr ,was du selber in die Suppe reingeworfen hast

Peter, Pan

Hallo Pirol,

ich suche nicht das Haar in der Suppe bei Deinen Beiträgen, sondern was mich bei einigen Beiträgen bei Dir aufgefallen ist, Du verweißt auf Gesetzestellen die in Wirklichkeit aus deiner Satzung oder sonst woher stammen. Dies hilft uns und erstrecht nicht dem Fragesteller.
Wenn du auf sowas verweist schreib doch auch gleich  das es so bei Dir im Verein gehandhabt wird. So entstehen keine Anfragen und der Fragesteller und wir wissen woran wir ist.
Aber so entsteht der Eindruck es gibt Gesetze zur Problembehebung der Fragesteller und wollen dann von Dir genau Wisssen wo dies steht.
So entstehen solche Situation wie wir es jetzt haben bei diesen Thema und Du uns nicht sagen kannst wo dies im Gesetz steht. Das ist doch wohl Tatsache.
Da Du uns nicht die Gesetzesstelle sagen kannst und ich auch im Internet hierzu nichts gefunden habe, steht für mich fest das dieser Hinweis auf Gartenbegehungen nur auf Dich zutrifft und nicht für uns und daher weiterhin BGB zählt wo eine solche Regelung nicht enthalten ist.Wie das die Leser des Forum und der Fragesteller aufnimmt, dass so jeder für sich entscheiden.Es macht nur kein guten Eindruck wenn man bei Nachfragen zu deinen Beiträgen als begriffstutzig oder als stänker hingestellt wird.
Es wäre schön wenn Du mal darüber nachdenkst,bevor Du andere Fragen von Fragesteller beantwortest.

Mit freundlichen Grüßen

Peter,Pan

Anuk

!!!  Hurra - Hurra  !!!
Ich habe die angesprochene Passage nach längerer und intensiver Suche im Internet endlich - aber leider nur an einer einzigen Stelle - gefunden:   

            Forum Gartenfreunde  -  Autor: Pirol     (Ironie aus!)

Es ist eigentlich mehr als traurig, wenn "aktive" Teilnehmer an Foren als Hilfe für Fragesteller und Interessierte nur mit allgemeinen, nicht belegten Antworten diese Forum sinnlos aufbauschen.

Anuk

Pirol

Anuk:Welche Passage meinst du???????? e sind viele angsprochen worden????????????

Anuk

Hallo Pirol,
ich meine diese hier:

"Einige Hinweise: Begehungen müssen mindesten 14 Tage vorher ausgehangen werden,ohne sind sie unzulässig und ungültig.Schriftliche Abmahnungen,nach 2 mündlichen Aussprachen sehe bitte mal selbst im Gesetz nach."

Hierzu schon in 4 Beiträgen nach der Quelle gefragt worden.


Du scheinst Beiträge, auf die Du antwortest, nicht vollständig zu lesen?

Pirol

Danke Anuk:  Du hast nicht alles gelesen ,lese doch erstmal alles in Ruhe durch,Dann wirst du Feststellen ,das ich auf Bundesrechte hingewiesen habe,die Bundesweit gelten,dann auf landesrechte,die Bundesland speziefisch alles regeln dann auf Rahmenverträge/ Vereinssatzungen,Vereinsfestlegungen USW auf deren Grundlage landesrechtliche Festlegungen und Endscheidungen getroffen werden ,So wie Vereinssatzungen USW Wir haben 16 Bundesländer Davon ist für mich nur  Brandenburg interessant,Wo ich wohne,Die anderen sind mir schnuppe,da müßt ihr schon selbst nachschauen.denn ihr wohnt ja dort und wollt was wissen,was nutzt dir eine Rechts auskunft aus dem Land Brandenburg,wenn du dort nicht wohnst,genauso umgehdreht.Beispiel was ich slbst schon hatte Angeln.Mein Fischereischen A gild Bundesweit Wenn ich aber in einem anderen Bundesland angeln will ,muss ich mich nach dem jeweiligen Landesrecht schlau machen,denn Fischereirecht ist Landes recht,Es gild zwar der Fischereischein aber nicht mein Angelschein zum Angeln,Das ist dann Schwarzangeln und stafbar.So ungefähr sieht es auch im Kleingartenrecht aus,Ich benutze mal wieder einen scon Vom Moderator kritisierten Ausspruch ,Noch Idiotensicherer geht es nicht,und wenn ihr alle beleidiegt seit

Anuk

Hallo Pirol,

In Deinem Beitrag vom 08. Oktober 2011, 21:41:45 schreibst Du

       "... sehe bitte mal selbst im Gesetz nach."

Somit muss ich davon ausgehen, dass es sich nicht um Landesregelungen o.ä. geht, sondern um Gesetze.

Ist es so verkehrt, in einem Forum einen Beitragsschreiber, der mit besonderen Kenntnisse prahlt, nach konkreten Herkünften seiner im Beitrag "fundierten" Aussagen nachzufragen? Wenn man seine Kenntnisse hier nicht weitergeben möchte, sollte man doch lieber ganz auf seinen Beitrag verzichten.

Allgemeines Blablabla und reine Redundanz bringen hier Keinen weiter.

Anuk

Pirol

Hallo Anuk:Wenn du schon keine Ahnung hast von Gesetzes-Rangfolge und  Wertigkeit,lerne doch erst mal den Unterschied zwischen Bundesrecht und Landesrecht oder Gesetzesfolge,bzw Kreisatzungsfolge und nenne nicht rechtlich relevante und nachweisbare Fakten und Beiträge Blah Blah,Das zeugt nicht gerade von einem guten Intellekt und Niveau.Ich prahle nicht,Ich habe sie.Ich bin kein Supergehirn.der ein unfehlbares Wissen hat,aber was ich weis habe ich mir in vielen Std. Selbststudien angelesen /angenommen und erarbeitet.Aber nur weil ich nicht zu bequem war,mal in Bücher reinzuschauen/Zeitschriften /Fachliteratur etc.So gibt es auch viele Sachen,wo ich selbst nachschauen muß,die nicht zum Standartwissen gehören,wie 16 unterschiedliche Landesrechte/Gesetze.Deswegen auch meine Frage an Burchard, in welchen Bundesland er wohnt.Er hat leider keine Antwort gegeben.Ich hätte dann eventuell versucht sein Landesrecht/Gesetz in Richtung seiner gestellten Frage zu beschaffen und ihm eine relevante Antwort gegeben.Statt dessen tauchst du auf,und versuchst mit Dreck zu werfen.So heißt es ZB.nicht Redundanz sondern Resonanz,in Deutsch natürlich,ich weis nicht, was du für eine Sprache sprichst,wo ich erst definieren muß, was du meinst :-[ :'( :o :( Ich versuche es mal auf eure Art mit Smilys,vielleicht verstehst du es dann besser.Ich bin gerne bereit zu helfen,wenn ihr eine Frage habt,aber dann müsst ihr auch bereit sein, solche Hintergrundfragen zu beantworten,wie nach dem Land wo ihr wohnt und nicht gleich als BlA-BLA zu bezeichnen.Ich hab die Nase voll, mich mit soviel Niveaulosigkeit zu beschäftigen.Also was willst du wissen???,stell deine fachlich fundierte Frage,wenn es ein Gebiet ist was ich kenne versuche ich dir eine korrekte Antwort zu geben,bzw zu suchen,ansonsten lass es in Zukunft mit deinen niveaulosen Beitägen.!!!

Pirol

Hallo Peter Pan:! Das gleiche was ich Anuk mitgeteilt habe gild auch für dich,versuche erstmal den Unterschied und Rangfolge und somit Endscheidungs rechtliche Folgen von Bundesrecht/Landesrecht/ landkreisrechte/ Stadtrechte/ Gemeinderechte/ Vereinsrechte/ Mitglederrechte und Pflichten zu unterscheiden und zu definieren/zu unterscheiden,dann können wir uns weiter unterhalten.Das ist bei einer vernünftigen Diskussion nun die Grundlage und reines Allgemeinwissen.Dann werden wir auch einen gemeinsamen Dialog finden.Anuk nochmal das Gleiche gild auch für dich und Artgenossen! Dieter

Joey

Hmm, was ich so feststellen kann:
Pirol hat auf die verschiedenen Nachfragen nach seiner Gesetzesquelle kein Gesetz genannt. Dies begründet mit dem Hinweis, daß dies kein Bundesrecht, sondern Landesrecht sei und er daher nicht weiß auf welches Bundesland sich sozusagen die Frage bezieht. Das ist in der ersten Betrachtung nachvollziehbar.

In diesem Sinne, lieber Pirol:
Nenne uns bitte das entsprechende Gesetz und den Paragrafen der die Begehung regelt, so wie es in Deinem Bundesland gilt. Oder noch genauer: wo ist geregelt, wer in welcher Form DEINEN Garten begehen darf.

Uns ist bewußt, daß sich dann Dein Einzelfall nicht unbedingt übetragen läßt, aber die Frage der verschiedenen Forenteilnehmer wäre dann beantwortet.

Anuk: nicht irritieren lassen. Der Gebrauch von Fremdworten in Deinem Beitrag ist korrekt. Da hat Pirol wohl mit Redundanz und Resonanz etwas mißverstanden. Kann ja im Eifer des Gefechtes vorkommen...

Ciao
Joey

Hans

Hallo,

langsam reicht´s mir, was ich da so über die Gültigkeit oder Zulässigkeit von Gartenbegehungen lesen muss. Gartenbegehungen gehören zu den Pflichten und Aufgaben der Vorstände. Sie bedürfen nicht der vorherigen Information der Mitglieder.
Nur für den Fall, dass die Pachtfläche betreten werden soll, ist eine rechtzeitige Information der Mitglieder erforderlich.
Das ist alles - und was da einer der Diskutanten schreibt, ist (wie so häufig) Schwachsinn.
Woher ich diese Kenntnisse habe?
Aus meiner 40 - jährigen Tätigkeit als 2. und 1. Vorsitzender, die ich vor 2 Jahren leider aus gesundheitlichen Gründen aufgeben musste.
Das musste mal raus !
Nichts für ungut und Grüße von

Hans


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