Aufwandsentschädigung für den Vorstand im Kleingartenverein!

Begonnen von schildipit, 24. Oktober 2010, 12:15:25

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Pirol

Hallo Gartenmike.Habe auf der Scnelle mit unseren Geschäftsführer telefonieren Können.Der sagt auch ihm kommt efür ehrenamtlich zu hoch vor,er guckt aber nochmals nach,denn er hat auch nicht alles im Kopf.Aber er hat gefrgt ob es ein ehrenamtlicher Vorstand ist der von der M-V gewählt wurde,oder ein berufener Vorstand,der vom Regionalvorstand berufen wurde,weil sich bei euch im Verein keiner mehr bereit erklärt hatte, im Vorstand zu arbeiten,dann würde es schon anders aussehen,der muß bezahlt werden.
                                        Dieter

moinwerner

Hallo Freunde,

gesetzlich ist eine Aufwandsentschädigung von max 500 Euro/a zulässig, mehr nicht. Welche MV würde dem aber zustimmen, wenn die tatsächlichen Aufwendungen sich nicht 500 Euro erreichen. Per TO Punkt erstmal den Vorstand auffordern, die Belege der Kosten des letzten Jahres vorzulegen (Kassenprüfer)

Irgendwelche "Gebühren" dürfen nur erhoben werden, wenn es die bestehende Satzung oder GO zulässt und die Mitglieder dem zugestimmt haben. Eine Änderung - auch durch MV-Beschluss - wäre nur für NeuPachtverträge gültig.

viel Spass im Garten

Pirol

Wo steht das gechrieben,Aufwandsrichtlinien sind meistens Landesrichtlinien,welche teilweise bis in die Landkreise runtergehen,da haben wir als Brandenburger keinen Einblick,wie schon geschrieben, es kann ein berufener Vorstand sein.dann muss der Verein in den sauren Apfel beißen und zahlen.Das ist aber auch von Land zu Land unterschiedlich,da kann nur der jeweilige Regionelvorstand Auskunft geben.
 

Gartenmike

Hallo!
Es handelt sich um einen ehrenamtlichen Vorstand. Leider wird uns (4 Gartenfreunden) keine einsicht in Belege oder abrechnungen gegeben. Ist ja zur Zeit auch nicht ganz so wichtig. Das mit der höchstgrenze von 500,00€ habe ich gelesen. Heißt das denn das der Verein ab 501,00€ steuern zahlen muss?

Pirol

Wenn ihr das beantragt, muß euch Einblick gewährt werden,Was sagt denn die Revisions Kommission dazu.Zu den Vorständen folgendes,sie nennen sich beide ehrenamtlich,bloß der eine ist von der M-V gewählt und macht das umsonst,der andere ist vom Regionalverband eingesetzt und kann Finanzielle Aufwandsendschädigung fordern,das können Außenstehende sein oder Vereinsmitglieder,welche sich bereit erklärt haben,gegen Bezahlung den Vorstand zu übernehmen,Wäre eine Schuftigkeit, ist aber möglich.Ihr habt doch alle eine Satzung,was steht da konkret formuliert drin,ich muß aber immer wieder auf die Landesrechte hinweisen,da kann ich als Aussenstehender nichtmitreden!

Peter, Pan

Hallo Gartenmike,

jeder Verein kann für seinen Vorstand oder für Mitglieder in seiner Satzung festlegen das es einen Aufwandsentschädigung gibt, welche Höhe sei dahin gestellt.
Das Problem ist steuerlich Veranlagt. Jeder hat seine Einnahmen gemäß Einkommensteuergesetz mit in seiner ESt- Erklärung anzugeben, dazu gehören auch alle Nebentätigkeiten wozu auch Vereinarbeit gehört.Bekomme ich pauschal Aufwandsentschädigung ist diese bis zu einem Betrag von 500,00 im Jahr steuerfrei (§3 Punkt 26a Satz 1 EStG), dh. die Aufwandsentschädigung muß mit angegeben werden aber sie geht bis zu diesen Betrag nicht in die Berechnung  der Einkommensteuer mit ein. Liegt der Betrag über der steuerfreien Grenze wird der Mehrbetrag mit in die Versteuerung des Einkommen mit herangezogen.
Da die Vereine aller 3 Jahre eine eine Steuererklärung bei Finanzamt abgeben müssen um Ihre steuerliche Gemeinützigkeit festzustellen bzw zuverlängern zu können, bekommt das Finanzamt mit wer und wieviel pauschale Aufwandsentschädigung bekommen hat vom Verein, da dies mit Inhalt der Steuererklärung ist.
Danach wird überprüft wer in seiner Einkommensteuererklärung dies mit angeben hat oder nicht und danach versendet das FA Aufforderungen zur Abgabe der ESt - Erklärung an die Personen die diese betrifft.
Mancher Arbeitnehmer und auch Rentner hat sich schon gewundern  das das FA Ihre Einkommenbescheide geändert hat bzw das Sie aufgefordert werden ESt - Erklärungen abzugeben. Dies kann Rückwirken bis zu 4 Jahren erfolgen und kann auch zu hohen Nachzahlungen mit Zinsenbeträgen führen.
Deshalb ist es besser wenn Aufwandsentschädigungen gezahlt werden nach nachgewissen entstanden Kosten mit Belegen die dann im Verein archiviert werden.
Euer Schatzmeister müßte darüber bestens Bescheid wissen.

Mit freundlichen Grüssen

Peter, Pan

Peter, Pan

PS. Wenn Du weiter Gesetzesstellen benötigst teile es mir mit, dann sende ich sie dir zu, da diese sehr Umfangreich ist und hier den Rahmen sprengt.

MfG
Peter, Pan

Gartenmike

Peter,Pan
Ich denke das reicht erstmal, werde jetzt alles aufarbeiten und mit meinen Mitstreitern besprechen. Sollte noch was Ungeklärt sein werde ich mich melden.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Gartenmike

Pirol

Hallo Gartenmike:es ist eine neue Fassung Verein und Vorstand erschienen,da steht sowas bestimmt drin ,ich muß mir auch eine Neue holen,Dann seh mal nach bei Steuerrecht,ich bin kein Finanzfachmann,aber irgendwie habe ich in Erinnerung, das ein gemeinnütziger Verein bis 30000 Euro steuerfrei erwirtschaften kann

Pirol

Hallo Gartenmike
Hier eine Telefonnr.0900-1875 001 -956 Fachberatung für Aufwandsendschädigung/ sind alles Fachanwälte

Pirol

Hier noch ein Hinweis der mit unter das Bundesrecht fällt.Das Buch der Eingetragene Verein 17 Auflage XI Randnr457 bis472 Hinweise zum Steuerrecht Seite303 bis309

Pirol

Peter Pan wenn man schon ein Gesetz benennt,sollte es schon das richtige sein und nicht einfach ein Gesetz global,wie das Einkommenssteurgesetz,Ich bin nun auch nicht im Besitz von Steuerunterlagen,da verlass ich mich lieber auf Fachleute,so habe ich an Gartenmaike eine Telefnr.geschickt ,wo er ausschließlich bei Fachanwälte Fragen stellen kann,oder im letzten Poster den konkreten Hinweiss in die Fachliteratur "Eingetragener Verein" mit Seitenangabe,Randnr,dann noch der Hinweiß auf Vereinssteuerrecht über steuerfreies Vereinseinkommen bis 30 000 Euro.Wie gesagt detailiert weis ich auch nicht Bescheid dazu hat man Fachleute an der Hand.

Pirol

Hier nochmal für alle die daran Interesse haben.Im Fachbuch" Eingetragene Vereine"XI Hinweise zum Steuerrecht ". 2.Einzelne Steuer-
arten,464 Körperschaftssteuer.   Steht:Jeder eingetragene Verein unterliegt mit seinem gesammten Einkünften gründsätzlich der Körperschaftssteuer siehe weiter Seht auch die anderen Ausführungen,kann dem Verein bei richtiger Anwendung Geld in die Kasse bringen der Pirol

Peter, Pan

Hallo Pirol,

mir schein das Du zu jeden Thema hier einen Beitrag abgeben willst oder mußt und weißt im enteffekt garnichts.Klar gibt es noch mehr Steuergesetze als das Einkommensteuergesetz, nur steht die Frage im Raum was trifft hier zu für dieses Thema und dort wirfst Du alles in einen Topf.
Die Körperschaftzssteuer ist gedacht für juristische Personen also für Vereine,GmbH und deren Einnahmen. Nun meine Frage an Dich was hat diese Gesetz mit der Aufwandsentschädigung an Vorstandsmitglieder zutun, was ????.
Hast Du uns nicht hier im Forum vorgeworfen das wir nicht die Gesetzes Strukturen kennen und schreibst hier das das Einkommensteuergesetz global ist. Mir scheint Du müßtes mal dich besser Informieren nach welchen Gesichtspunkten unser Gesetze eingeteilt werden siehe §106 Grundgesetz.
Dein Buch der Verein betrifft nur den Verein  und nichts anderes und wenn meine keine Ahnung hat von diesen Thema sollte man sich hier raushalten und nicht wie Du nur Punkte einwerfen die garnichts mit der Fragestellung zutun haben.
PS mit diesen Themen habe ich jeden Tag zutun in einer Steuerkanzlei und weiß auch daher was Du für Unsinn hier von Dir gibst und die Folgen daraus für den Fragesteller.

Mit freundlichen Grüssen

Peter, Pan

Pirol

Nein nicht jedes Thema,aber wo ich ein bischen Ahnung habe rede ich soweit wie ich kann mit,du kannst oder willst ja nicht mal die Themenübrschrift zu lesen


    Da steht ganz groß""Aufwandsendschädigung für den Vorstand im Kleingartenverein"""!!!
Dein Einkommensteuergesetzkannst du dir an die Kniescheibe nageln.Lese dir doch erstmal Meine Erläuterungen erst richtig durch ,bevor du dich noch mehr blamierst,Ich habe mich informiertSeh du dir erst mal meine Informationen richtig an und lese erst einmal richtig,ich hoffe die anderen lesen erst mal in m von mir genannten Buch nach und urteilen dann.!464 stehht eindeutig jeder eingetragene Verein unterliegt grundsätzlich der Körprschaftssteuer.Wenn du in einer Steuer kanzelei zu tun hast,machst du wohl die Toiletten sauber und da siehst du Klohpaier aber mehr nicht,höre auf die Gartenfreunde mit deinen irrelevanten Frasen zu beregnen,du richtest nur unheil an,Mach dich bei und benenne die Gesetze genau wie ich mit Nr/§§ usw wie ich es gemacht habe und ei re nicht immer rumDas Buch "Eingetragene Vereine" von Sauter/Schweyer/ Waldner ist dafür  extra geschrieben worden.!!

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