Aufwandsentschädigung für den Vorstand im Kleingartenverein!

Begonnen von schildipit, 24. Oktober 2010, 12:15:25

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Peter, Pan

Hallo Pirol,
es ist mal wieder soweit, deine Anworten sind nur richtig und andere sind falsch und wenn es nicht nach deiner Nase geht wirst Du wieder beleidigen, aber egal.
Nur noch mal für Dich, jede juristische Person - also Verein, GmbH unterliegt der Körperschaftsteuer § 1 KStG und die Körperschaftsteuer  ist der Ertrag ( Einnahmen) der juristischen Personen. Aus diesen Grunde müssen die Vereine alle Jahre eine Steuererklärung abgeben um zubestätigen das Ihre Einnahmen unter den 35.000 € einschl. Umsatzsteuer für jeden Veranlagungszeitraum  betragen haben. Sollte dies der Fall sein behalten die Vereine ihre steuerliche Gemeinützigkeit. Übersteigen Sie aber diesen Betrag fällt die Körperschaftssteuer an.
Nun erkläre mir was die Körperschaftssteuer des Vereins mit der  Aufwandsentschädigung für die Veinsvorstand zutun hat, nichts. Diese Aufwandsentschädigung ist im § 3 Nr 26a EStG geregelt.
Das von Dir hier so erwähnte Buch " Der Verein " ist für die Führung eines Vereins gedacht in steuerlichen und rechtlichen Frage.
Ich würde mich mal schlaumachen was die Körperschaftsteuer eigentlich ist bevor man hier so auf die Pauke haut, denn es kann schnell passieren das du dich hier zu dem machst, wie Du andere selbst bezeichenst.

Mit freundlichen Grüssen

Peter, Pan

Gartenmike

Nabend!

Mann ist ja bei uns im Verein! Man hat ne Frage und sucht Rat oder gemachte Erfahrungen und dann ufert alles aus. Die Körperschaftsteuer ist für mich nicht so wichtig, weil da haben wir ja den Vorstand. Einige Beiträge haben mir weitergeholfen. Am Wochenende werden wir uns beraten und dann sehen wir weiter.
Ich habe bis jetzt das folgendermaßen Verstanden:
1. Bis 500€ ist der Verein Steuerfrei,
2. darüber hinaus zaht der verein steuern,
3. Verliert der Verein die gemeinnützigkeit aufgrund zu hoher Zahlungen, gibt
   es eine Steuernachzahlung die dann alle Gartenfreunde zahlen müssen.
Mich wunderts nur das sich 4 von 57 Gartenfreunden darüber gedanken machen oder sollte man da im sinne des Gartenfriedens ruhig bleiben?

Euer viel Fragender
Gartenmike

Pirol

Nein Gartenmaik.:Du hast Recht  Solche Zustände Herrschen in Vielen Vereinen auch bei uns,aber die meisten Mitglieder wollen ihre Ruhe haben und viele haben Angst,dann selber mitarbeiten zu müssen,Das Thema hatten wir schon mal!!Das ausufern wird nur dadurch hervorgerufen, das fachlich keine Vernünftige Antworten gegeben werden.Bei uns im Verein werden sogar Straftaten vom Vorstand unter den Tisch gekehrt

Pirol

Peter Pan.Das ist das erste mal das du ein Gesetz mit § angibst Bravo!!!!!

Pirol

Hallo Gartenmaike:Peter Pan hat das erstemal konkret ein Gesetz benannt ich habe es angekliktSeit dem 1.1.2007 gibt es die Steuerbefreiung 6.2 Steuerbefreiung.nach §3 26a Ehrenpauschale.Klik mal an Freiwilligenvergütung-Ehrenamt und Einkommensteuer.ich habe das auf der Schnelle gemacht.Prima Peter Pan haste gut gemacht mach weiter so,was anderes mein ich nicht denn nur so können wir gemeinsam die Fehler aufdeckem


   Ich habe Einkommensteuergesetz §3 nr 26a eingegeben .Dann kannst du dir das aussuchen was du brauchst.Der Pirol          Danke Peter

Peter, Pan

Lieber Pirol,
ich werde Dir mal ein Gutschein für den Augenoptiker schenke, damit Du besser wieder sehen  und richtig lesen kannst. In meinem Beitrag vom 17.10.2011 zu diesen Thema habe ich schon auf diesen Paragraphen verwissen.Das zeigt mir, das Du unsere Beiträge garnicht richtig ließt und dann versucht Stress zu machen, wie Deine letzten Beiträge zu diesen Thema zeigen.

Mit freundlichen Grüssen

Peter, Pan

Peter, Pan

Hallo Gartenmike,

hier läuft einiges verkehrt bei Dir und da Pirol noch die Körperschaftsteuer ins Spiel hier gebracht hat ist das Wirwar noch größer. ich werde anhand deiner Punkte es Dir nochmal erklären

Zitat von: Gartenmike am 20. Oktober 2011, 22:27:23

Ich habe bis jetzt das folgendermaßen Verstanden:
1. Bis 500€ ist der Verein Steuerfrei,
2. darüber hinaus zaht der verein steuern,
3. Verliert der Verein die gemeinnützigkeit aufgrund zu hoher Zahlungen, gibt
   es eine Steuernachzahlung die dann alle Gartenfreunde zahlen müssen.

zu 1. bis zu 500 € ist nicht für den Verein steuerfrei sondern für den Empfänger der Aufwandsentschädigung, da er diese mit in seiner Einkommensteuererklärung  anzugeben hat.Der Verein muß zwar diese Ausgaben für die Aufwandsentschadigung bei der Köperschaftssteuererklärung mit angeben, aber es entstehen in keine Nachteile daraus.

zu.2 erhält der Empfänger der Aufwandsentschädigung mehr als 500€, also sagen wir 800 €  dann muß er diesen Betrag in seiner Einkommensteuererklärung mit anzugeben und davon sind 500€ steuerfrei und 300€ werden in die Berechnung des gesamten Einkommens des Empänger mit hinzugezogen und er muß darauf Einkommensteuer zahlen. Nicht der Verein

zu 3.Da der Verein aller 3 Jahre eine Körperschaftsteuererklärung abzugeben hat und dort seine Ausgaben mit angeben muß ( somit auch seine gezahlten Aufwandsentschädigungen an Vorstandsmitglieder )ist das FA bekannt wer die Aufwandsentschädigungen erhalten hat. Sollte also der Empfänger der Aufwandsentschädigung diesen Betrag garnicht in seiner EKSt - Erklärung mit angegeben haben wird dann das FA seinen Steuerbescheid dahin gehen ändern das die Aufwandsanschädigung mit in die Berechnung  einbezogen wird. Dies kann  zur einer Nachzahlung von EKSt mit Zinsen führen. Sollte er gar keine Steuererklärung abgeben haben, wird der Empfänger vom FA dazu aufgefordert diese abzugeben.
Hier auch nicht der Verein

Dem Verein trifft es nur wenn er mehr als 35.000,00 € Einnahmen hat aus Veranstaltungen bzw. Bewirtschaftung einer Gastätte in einen Veranlagungzeitraum ( 1 Jahr ) hat und  dies in der Körperschaftsteuererklärung auch ersichtlich ist, dann wird Körperschaftsteuer fällig für den Verein und auch die steuerliche gemeinützigkeit des Vereines ist in Gefahr. Das aber entscheidet im Ernstfall jedes FA für sich.

Ich hoffe das damit einiges wieder für dich klarer ist. Wie schon in meinem Beitrag vom 17.10.2011 bei diesen Thema kann euer Verein in eine MV beschließen das eine Aufwandsentschädigung beliebiger Höhe ( vorausgesetzt die Vereinsmitglieder spielen mit ) die Vorstandsmitglieder bekommen für Ihre Tätigkeit im Jahr.

Mit freundlichen Güssen

Peter,Pan

Gartenmike

Vielen Dank!

Peter Pan jetzt ist klar, werde am WE alles in ruhe besprechen und dann sehen wir weiter. Melde mich dann wieder. Schönes Wochenende
Gartenmike

Pirol

Ich brauch keinen Augen optiker,ich bringe auch keine Zahlen durcheinander,es sind nur 30 000 euro und nicht 35 000 euro,ich brauche auch keinen 3 im Hintergrund,damit ich mal alle 4 -5 Tage eine richtige Antwort geben kann.Dazu haben wir einen Schatzmeister,der regelmäßig vom Regionalverband geschult wird.Das Gartenmike dein Kauderwelch nicht richtig verstanden hat ersehe ich aus seinen Beitrag.die körperschaftssteuer ist eine Steuer die 42% des Gesamteinkommens beträgt und zwischen Bund und Land geteilt wird.aber so genau habe ich mich nicht damit beschäftigt,denn dazu habe ich Fachleute.unser Finanzgewaltiger ist nahmendlich Steuerberater,und hat ein eigenes Büro:Ich Überführe jetzt im Herbst wieder Sportboote von Ostsee/Nordsee usw nach Berlin,je nach Bootsgröße mit max, 2-3 Mann.Wier bekommen unseren Festpreis,der nicht über die Steuergrenze geht und Aufwandsendschädigung zum Essen;trinken,tanken und Nebenausgaben,so habe ich als Schiffsführer manchmal 3-4000 Euro als AUFWANDSENDSCHÄDIGUNG IN DER tASCHE.Das wird anschließend anhand von Quittungen abgerechnet

Pirol

Nochmals zu Gartenmike:um eine sachliche Diskussionsgrundlage zu haben,bring doch ersteinmal in Erfahrung welchen Hintergrund diese hohe Summe der Aufwandsendschädigung hat,welche Positionen müssen von den Empfängern abgesichert werden/abgearbeitet werden usw,ist es nicht doch ein vom Regionalverband berufener Vorstand,wo der Verein in der pflicht steht.welche Rechtliche Begründung steht hinter der Summe,/Nachfrage beim Regionalverband,geht doch erstmal den rechtlichen Dienstweg.Wenn die Summe begründet ist und ordnungsgemäß abgerechnet wird, kann der Verein 5000 Euro Aufwandendschädigung zahlen und das hat dann seine Richtigkeit,noch dazu wenn es die Mitgliederversammlung bestätigt hat.Der Verein hat überhaupt keine Steuern zu zahlen,wenn r im Rahmen seiner Freigrenzen bleibt,höchstens der Empfänger wenn er seine Freigrenzen überschreitet

Peter, Pan

Hallo Pirol,
ich respektiere Deine Meinung und denke mir mein Teil über deine Beiträge. Sollen die Leser selber entscheiden was für Sie richtig ist und wenn Sie Ihr  Vertrauen schenken.
Ich wünsche Dir viel Spaß beim Überführen der Sportboote und hoffe das Dein Angelfreund nicht zukurz dabei kommt der Dich im November besuchen will. Für dieses Forum  steht dann aber fest, das es hier wieder ruhiger wird und wir  wieder sachlich diskutieren können.
Also viel Spaß dabei,

Mit freundlichen Grüssen

Peter,Pan 

Pirol

Der kommt leider zu kurz,ich bin dann zur Kur,so muß er mit meiner Frau vorlieb nehmen,aber da meine Frau auch Anglerin ist weisst sie ihn schon da ein wo er was fängt.Aber im nächsten Jahr kann er mit kommen,wenn er es mit seiner Zeit vereinbaren kann,dieses Jahr ist schon alles in Sack und Tüten,ruhiger wird es bloß, weil dir auf deine sachlich und fachlich inkompetenten Beiträgen keiner eine Antwort schreibt,weil sie zum großen Teil selber nicht Bescheid wissen.Und dabei ist es doch gar nicht sooooo schwer,Sie brauchen das Gesetz nur im Internet eingeben und auf suchen drücken,wenn sie keine einschlägige Literatur zu Hause haben .Wo deine Meinung richtig ist respektiere ich sie auch,aber du interpretierst ja noch nichtmal im Gesetz vorgegebene Zahlen richtig.Aber sei beruhigt ,in der Klinik haben wir auch Internet,da sehe ich schon mal rein, alleine um was zum lachen zu haben,Neben bei der Angler bringt seine Frau und Tochter mit und die Frauen wollen in Berlin bummeln gehen während Papa angelt.!

Pirol

Nachdem ich mich näher informiert habe im Rahmen der ausgearteten Diskussion ,habe ich von einer Schatzmeisterin,die arbeitet auch als Lohnbuchhalterin,folgendes anhören müssen.Aufwandsendschädigung kann der Verein in jeder Höhe zahlen.Hauptsache er kann sich das leisten,verträgt sich mit den in der Satzung festgelegten Vereinbarungen ,ist durch Mitgliedergliederbeschluß abgesichert, und muß jederzeit nachweißbar sein für welchen nachvollziehbaren Aufwand es,verbraucht wurde(quittungen Rechnungen usw)Ansonsten sind es Lohnzahlungen,welche beim Überschreiten der festgelgten Freisumme versteuert werden müssen.

Gartenmike:soweit ich das überblicke,liegt doch bei euch alles Vor.Also hätte Eurer Verein bei Bedarf die Summe noch höher ansetzen können.

Pirol

Hier nochmal Der Pirol
Auch wenn sich einige Leute vor der Wahrheit sperren/ diese Verleugnen und nicht wahrhaben wollen,ist mir auch egal aus welchen Grund,trotzem noch ein Hinweiß.Am17.10.2011 um12;32 hat der Burchard einen guten Link zum lesen mit angeklickt.Ich rate allen sich diesen Link mal zu Gemüte zu führen und zu Lesen,ich meine richtig lesen und nicht bloß überfliegen,vieleicht kommen bei einigen Usern doch noch neue Erkenntnisse.

Hardy

Hallo zusammen,
ja ein guter Link von Burchard #14. Aber warum hat dann Pirol nochmal so viele Postings bis heute am 29.10.11 eingestellt, obwohl er es gelesen und begriffen hat? ???

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