Duldung gleich Bestandsschutz

Begonnen von Tea, 02. September 2012, 23:30:30

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Tea

Hallo,

in unserem Verein haben wir einen Gartenfreund, der an unserer öffentlichen Gemeinschaftshecke Laub- und Nadelbäume und Sträucher gepflanzt hat. Diese Bäume und die Hecke bescheidet der jenige Pächter. Diese Bäume sind leider bis zu 10 Jahren alt. Leider hat der Vorstand es versäumt, der Pflanzung / Umsetzung aus dem eigenen Garten an die Gemeinschaftshecke Einhalt zu geben. Nun möchte der Vorstand diese Bäume fällen.
Auf der einen Seite weiß ich, dass Laub- und Nadelbäume verboten sind im eigenen Garten. Aber die andere Seite ist, der Vorstand hat es schon zu lange geduldet.

Wer kann helfen?

Hardy

Tea,
U.U. ist nun der Vorstand verpflichtet worden, diese Nadelbäume nach dem BKleinG zu fällen. Davon