Homepage: Kleingärtnerische Nutzung aktuell

Begonnen von Horst, 12. Oktober 2012, 18:07:25

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Horst

Liebe Gartenfreunde,
wie ihr wisst wird oft anonym der Urspung der Besuche von Homepages gezählt.
Leider sind in letzter Zeit in
http://kleingaertnerische-nutzung-aktuell.npage.de
sehr wenige Besuche, die ihren Ursprung bei gartenfreunde.de haben.
Die Homepage ist aus der Praxis speziell für Kleingärtner.
Sie wird laufend verbessert.

Euer Horst
ein Kleingärtner :D

miniaturas

Nicht für ungut Horst,

Du hast Dir viel Mühe gemacht

aber Deine Homepage/Tafeln sind doch sehr speziell und unübersichtlich und nur auf Bayern anwendbar. Wir hier in Berlin haben ganz andere Richtlinien.

Daher vielleicht die wenigen Besuche

mini

Horst

Hallo miniaturas,
du bist am 16. abends ein wenig zu schnell gewesen.
Die Homepage gibt es zwei Jahre. Die Folien sind einige Jahre älter.
Sie wurden und werden für die Homepage aufbereitet.
Die ganze Mühe verteilt sich auf ca. fünf Jahre.
Nochmals: Von gartenfreunde.de kamen in letzter Zeit wenig Besuche.
Das meiste kommt über Suchmaschinen und andere Foren oder direkt
über "Kontakt zu mir" oft mit Hinweisen für Verbesserungen.
Bayern bertrifft nur die Folie (13) um zu zeigen wie es
mit Strom und Wasser bei uns ausssieht.
Über Berlin gibt es auch was. Das kannst du gerne über "Kotakt zu mir " haben,
da es ohne Quelle erwähnt ist.

Die Gartensaison endet wieder.
Nehmt euch bitte mehr Zeit für die Ausarbeitungen in der Homepage.

Mit vielen Grüßen
Horst

ullich

Es ist schon sehr befremdlich wie dieser ,,Horst aus Bayern" den Besuch seiner privaten HP einfordert.
Wenn er schon schreibt:
,,Nochmals: Von gartenfreunde.de kamen in letzter Zeit wenig Besuche", zeugt das von einer Selbstherrlichkeit die auch auf den Inhalt der HP zutrifft.

Es gibt viele (gute) Internetseiten zu diesem Thema, vor allem solche, die nicht so sehr unter der persönlichen Selbstdarstellung des Betreibers leiden.
Betreffs der ,,fortlaufenden Verbesserungen" kann ich nur sagen: Die finden nicht immer statt!
Denn neben diversen nicht abgeschafften Überheblichkeiten gibt es noch immer mindestens eine Falschaussage.

Freundlich grüßt Ullich

Horst

Liebe Gartenfreunde;
ihr könnt vergleichen.

Dieser ullich aus  ... hat auch eine private Homepage :
http://kritischekleingaertner.npage.de/

Die meine:
http://kleingaertnerische-nutzung-aktuell.npage.de/

Euer überheblicher
Horst aus Bayern

ullich

Guten Tag lieber Horst,
warum weichst du wieder einmal der Sache aus?
Deine HP beinhaltet neben diversen Überheblichkeiten mindestens eine Falschaussage!

Davon kannst du auch nicht mit dem Verweis auf meine HP ablenken.
Ausserdem:
Meine HP kann lesen wer will. Und jene, die sie nicht betreten, werden nicht, so wie du das mit deiner HP zu jeder passenden und unpassenden Gelegenheit machst, dazu aufgefordert.
Ihr Hauptanliegen ist ein anderes: Nämlich soziale und gesellschaftliche Bezüge herzustellen.

Zurück zur Sache:
Es ist schon sehr merkwürdig, wie du von uns verlangst, deine HP zu betreten.
Überlasse uns Gartenfreunden selbst die Entscheidung, wo wir uns informieren.
Wir haben schließlich Meinungsfreiheit.

Freundlich grüßt Ullich



Horst

Hallo liebe Gartenfreunde;

Aus Artikel 5 GG:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und
zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.
Eine Zensur findet nicht statt.


Dieses Recht lasse ich mir von niemandem bestreiten, auch nicht von einem ullich.
Seine Zurechtweisungen sind sehr verletzend. Ich komme mir vor als sei ich vor Gericht.
Sowas hat niemand verdient.

Ich weise auf meine Homepage
http://kleingaertnerische-nutzung-aktuell.npage.de/
hin wann ich es für notwendig finde, denn ich möchte nur
meine Meinungen zur kleingärtnerischen Nutzung
in Schriftform frei äußern und verbreiten.
Ich habe wirklich nichts dagegen, daß er mit seiner Homepage
http://kritischekleingaertner.npage.de/
auch so verfährt.

Horst

ullich

Ach Horst, du bist und bleibst unsachlich.

Ich bestreite dir doch nicht das Recht, deine Meinung zu verbreiten, und eine Zurechtweisung fand auch nicht statt.
Zur Sache:
Es ist anmaßend, wie du von uns verlangst, deine HP zu betreten.
Überlasse uns selbst die Entscheidung, wo wir uns informieren.
Das Recht, welches du für dich in Anspruch nimmst, mußt du auch uns zugestehen.

Bezüglich der Brauchbarkeit deiner HP darf ich darauf hinweisen, das sie bezüglich der Laubengröße, eine ungesetzliche Aussage beinhaltet.
Und dem hast du noch nicht widersprochen. Insofern ist sie auch keine "Hilfe für die Vereinsarbeit".
Freundlich grüßt Ullich

Hardy

Hallo Gartenfreund Ullich,
welche ungesetzliche Aussage betreffs Laubengröße meinst Du konkret?:
"Deine HP beinhaltet neben diversen Überheblichkeiten mindestens eine Falschaussage!" schreibst Du. >:(
Viele Grüße
Hardy aus DD

ullich

Hallo Hardy,
seine Internetseite "Kleing.nutzung" beinhaltet eine Zeichnung, die eine Abhängigkeit der Laubengröße von der Gesamtfläche der Parzelle darstellt. (Mit sinkender Parzellenfläche würde auch die zulässige Laubengröße kleiner werden).
Überschrieben ist diese Grafik mit: "Maximale Laubenflächen nach BKlgG"
Aber eben DAS besagt das BKlgG NICHT!
Darauf wies ich ihn schon mehrfach hin, und in Foren wie diesem auch die Forenteilnehmer.
Mittlerweile geht es mir nicht mehr so sehr um ein Einsehen von Horst, sondern mehr um die vielen Fragesteller in diesen Foren.
Die (wir) sind gezwungen, die Vorgaben des BKlgG, und nicht die privaten Wünsche von Horst, einzuhalten.
freundlich grüßt Ullich

Hardy

Hallo Ullich,

das was Horst betreffs der Laubengröße fleißig zusammengetragen hat, ist in erster Linie eine Aufgabe der Kreisverbände in Zusammenarbeit mit ihren Kommunalbehörden.

Wenn dem Kreisverband ausreichend Mitwirkung beim Zustandekommen eines Bebauungsplanes  zugestanden wurde, welche sie lediglich durch Nichtzurkenntnisnehmen und Inkrafttretenlassen ohne Inanspruchnahme von Rechtsmitteln nicht erfolgreich wahrgenommen haben, dürfte der Zustand (kleinerer Laubengrößen als 24 m²) durch den Verband aber selbst verschuldet gewesen sein. ,,Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben" sagte mal ein früher sehr bekannter Staatsmann.

Legt der Bebauungsplan eben kleinere Laubengrößen fest, kann begonnen beim Kleingartenverband, dem Gartenverein und dem einzelnen Kleingärtner sich keiner einfach darüber hinwegsetzen.

Insofern ist m.M.n. die Ausarbeitung von Horst ein Hilfsmittel für die Verbände.

Viele Grüße zum Wochenende
Hardy


ullich

Hallo Hardy,

..der Zustand kleinerer Lauben..." schreibst du.
Das BKlgG kennt keine kleinere Lauben als 24qm Grundfläche.
Horst schreibt aber: "Maximale Laubenflächen nach BKlgG".
Und stellt zeichnerisch eine, bei kleiner werdender Parzellengröße, kleiner werdende Laubengröße dar.
Und das entspricht eben NICHT dem BKlgG!
Was aber dem BKlgG entspräche wäre z.B eine Laubengröße von 24 qm bei 200 qm Parzellenfläche.
Insofern ist seine HP für z.B. neue Kleingärtner, die sich mit der Rechtslage nicht auskennen oder auch für andere Fragesteller KEIN HILFSMITTEL.
Sie informiert in diesem Fall sogar falsch.

freundlich grüßt Ullich

p.s. Eine Diskussion über das von dir angesprochene Zustandekommen von Laubengrößen ist ein anderes Thema.

Hardy

Hallo Ullich,
wieso ein 2oo m² Garten eine Laube von 24 m² nach Deiner Lesart entspricht, ist nicht schlüssig.Dem Horst widersprichts Du diesbezüglich. Ein bestimmtes Verhältnis von Gartenfläche und Laubengröße fordert6 das Gesetz aber nicht.
Die max. Größe ist eben lt. § 3 BKLG 24 m². Wichtig ist ist der in § 3 Abs. 2 Satz 1 BKLG enthaltene Hinweis, dass die §§ 29 bis 36 BauGB unberührt bleiben. Damit ist klargestellt, dass die Gemeinden in ihren Bebauungsplänen eine niedrigere Höchstgrenze als 24 m² festlegen können. Größere Lauben dürfen sie dagegen nicht vorsehen.
Aus dem BKLG zitiert:
(2) Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig; die §§ 29 bis 36 des Baugesetzbuchs bleiben unberührt. Sie darf nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein.
Übrigens: Mir gefällt die HP von Horst, als auch Deine. Wissenswertes ist bei beiden vorhanden, egal ob man nur Kleingärtner oder auch eine Funktion im Kleingartenverband oder dem eigenen Verein hat.
Schönen Sonntag





ullich

Hallo Hardy,
zuerst danke ich dir für den sachlichen Gedankenaustausch. Der ist leider nicht immer üblich. Aber nur so kommen wir weiter.
Nun zu deinen Aussagen:

Du schreibst:
"wieso ein 2oo m² Garten eine Laube von 24 m² nach Deiner Lesart entspricht, ist nicht schlüssig."
Ich schrieb aber etwas anderes, nämlich:
"Was aber dem BKlgG entspräche, wäre z.B eine Laubengröße von 24 qm bei 200 qm Parzellenfläche."
Und diese Aussage ist richtig! Und weil das BKlgG eben keine Abhängigkeit der Laubengröße von der Parzellengröße vorschreibt, ist diese Aussage auch schlüssig.
Aus dem Umstand, das das BKlgG maximal 24 qm zulässt, kann man nicht ableiten, das Parzellen von weniger als 400 qm zwangsweise auch weniger als 24 qm haben müssen. Diese dürfen ebenfalls 24 qm haben. Umgekehrt ist es zulässig, das bei 400 qm Parzellenfläche kleinere Lauben als 24 qm vorhanden sein dürfen.
Horst behauptet in seiner HP aber genau diese, im BKlgG nicht vorgesehene, Abhängigkeit.
(Inwieweit "kleine Parzelle-große Laube" sinnvoll ist, ist eine andere Frage.)

Du schreibst:
"... dass die §§ 29 bis 36 BauGB unberührt bleiben. Damit ist klargestellt, dass die Gemeinden in ihren Bebauungsplänen eine niedrigere Höchstgrenze als 24 m² festlegen können ....
Meine Erwiderung:
"Das BauGB ist ein anderes Gesetz. Es regelt den Kleingärten übergeordnete Bauvorhaben, z.B.die Planung der Bebauung eines größeren Gebietes in einer Gemeinde. In ihm kommt das Wort "Kleingarten" in den besagten Paragraphen kein einziges mal vor. Erst recht wird hier die von uns diskutierte Abhängigkeit der Laubengröße von der Parzellengröße NICHT vorgeschrieben. Mit solchen speziellen Fragen braucht es sich auch nicht zu befassen, denn dafür hat man das BKlgG geschaffen.
1. Ergo: Mit dem Hinweis auf das BauGB kommen wir auch nicht weiter.
2. Ergo: Horst informiert immer noch falsch.

Bleibt mir noch zu bemerken, das ich deine Versuche, Horst aus der "Patsche" zu helfen, sehr anständig finde. Leider ist es beim Versuch geblieben. Denn Horst's Behauptung, das BKlgG verlange eine, bei kleiner werdender Parzellengröße kleiner werdende Laubengröße, ist FALSCH!

freundlich grüßt Ullich (11.11. Kölle Alaaf)

Horst

Hallo liebe Gartenfreunde;

bitte auf der Unterseite
http://kleingaertnerische-nutzung-aktuell.npage.de/10-laubenflaechen-in-kleingaerten.html
auch
zu (10) Erläuterungen
sowie
den Hinweis auf den Kommentar von Dr. Mainczyk
mit den Links Seite 105 und Seite 106
beachten.

Euer Horst

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