Vereinsrechnung

Begonnen von alilila2003, 27. Januar 2013, 17:22:16

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wolfram

Gerne:

"Art. 8. Beiträge

...

3.
Die Beiträge beinhaltet auch etwaige Beiträge des Vereins an übergeordnete Verbände.

..."

Liebe Grüße

Hardy

§ 3 Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft im LSK ist freiwillig und beitragspflichtig.
2. Mitglied können nur rechtsfähige Territorial-, Regional-, Kreis- oder Stadtverbände werden,deren Satzung den Zwecken und Aufgaben des LSK entsprechen und die die Satzung des LSK sowie seine Beschlüsse anerkennen.

Wolfram, der og. Text ist ein Satzungsauszug des LSK Sachsen. Wenn also ein KGV in Berlin Mitglied des LV ist, sind auch die Mitglieder des KGV Mitglied des jeweiligen Berliner LV. D.h. mit seinem Eintritt in seinen KGV erkennt er ja die Satzung seines KGV mit dem Passus Beitrag an. So wie Du ihn hier eingestellt hast.
Dass nun in der Vergangenheit oder noch jetzt Verwaltungskosten für den LV gefordert werden ist nicht satzungskonform. Dem trägt das genannte Urteil des AG Rechnung.
Genau genommen muß in Sachsen kein KGV Mitglied des LV sein. Die Satzung des LV kann man ja vorher einsehen. Allerdings kann die Nichtmitgliedschaft auch Nachteile nach si