Kleigartenverordnung in Berlin - Tempelhof

Begonnen von gnubbel, 22. Mai 2012, 10:57:34

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gnubbel

Hallo!
Ich würde gerne mal eure Meinung hören zu diesen Vorfällen bei uns.
Seit 7 Jahren besitzen wir einen Kleigarten in Mariendorf  und haben ihn eigentlich superschön hergerichtet,auch nach Vorgaben die uns auferlegt wurden.
Mittlerweile haben wir nun 4 Gärten um uns herrum die nicht gepflegt werden.
Letztes Jahr habe ich dann den Vorstand zum x-mal davon in Kenntniss gesetzt und mich beschwert.
Dieser hatte dann Fotos gemacht und den Bezirksvorstand verständigt,lediglich
bei einem Garten hatte es gefruchtet.
Alle anderen sehen noch genauso aus und schlimmer.
Aber daraus resultierte das wir jetzt den Bezirksvorstand zwei mal zu Besuch hatten und einige Sachen einändern mußten, wie festes Vordachaus Wellplastik
eine Palisadenwand,die noch von meinem Vorgänger her stand.(Kosten mit Abtransport 360 Euro)
Auf meine Nachfrage warum alle anderen in der Kollonie ihre festen Vordächer belassen dürfen und nur wir abbauen, wurde mir gesagt dann müßte ich ihnen das anzeigen, was ich auch in Form einer Liste mit Parzellennummern gemacht habe.
Die Reaktion war bis jetzt gleich null.
Kann ich denn meinen Jahresbeitrag so lange nicht mehr zahlen bis endlich sich etwas tut bei uns ins Sachen Gartenpflege und Behandlung der einzelnen Kolloniemitglieder?
Ansonsten kann ich jeden nur empfehlen wenn einer keine Lust hat seinen Garten zu pflegen und nur faulenzen will, kann er sich gerne mal bei uns in der Kollonie Feierabend umsehen.
>:( >:( LG Gnubbel

Hans

Hallo gnubbel,


@: "Mittlerweile haben wir nun 4 Gärten um uns herrum die nicht gepflegt werden.
Letztes Jahr habe ich dann den Vorstand zum x-mal davon in Kenntniss gesetzt und mich beschwert.
Dieser hatte dann Fotos gemacht und den Bezirksvorstand verständigt,lediglich
bei einem Garten hatte es gefruchtet.
Alle anderen sehen noch genauso aus und schlimmer."

Was habt Ihr denn für Pfeifen im Vorstand !
Das muss der Vorstand kraft seiner Autorität selber klären können:
Gespräch - Abmahnung - evtl. 2. Abmahnung - Kündigung
Dazu braucht man keinen Bezirksvorstand !

Ich wünsche Dir Erfolg

Hans

Hardy

Kann ich denn meinen Jahresbeitrag so lange nicht mehr zahlen bis endlich sich etwas tut bei uns ins Sachen Gartenpflege und Behandlung der einzelnen Kolloniemitglieder?
Sieh mal bei Hans: Gespräch-Mahnung zur Zahlung usw. Oder Du stellst das in der nächsten MV als zu lösende Frage zur Diskussion!
Schönes WE!

gino

Hans, so ganz kann ich mich mit deiner Aussage nicht arrangieren: klar, der Dienstweg ist okay, stimmt alles. Wer pflegt dann aber den vergammelten Garten, wenn er keinen Besitzer mehr hat??? Und wer bringt ihn zunächst erst mal wieder in Ordnung?? Und der Spaß mit der kostenpflichtigen Bereinigung - da kann ich nur lachen. Zumeist ist bei solchen Leuten nichts zu holen.
Devise: wer die Musik bestellt, zahlt.
Die "Freude" der anderen Mitglieder ist enorm!!
Ein großes Problem in unseret Anlage, meiner Meinung nach gibt es mittlerweile sehr hartnäckige Gartennomaden, denen alles egal ist.
Wir vom Vorstand suchen in kriminalistischer Kleinarbeit diese Leute, denn die melden sich ja auch nicht um. Telefon zumeist nur Handy - ich könnte mich jetzt hier sehr ereifern. Auf jeden Fall macht SO die Vorstandsarbeit keinen Spaß. Und dann auch noch zu hören, dass diese Vorstände Pfeifen sind- mir klappt das Messer in der Tasche auf. >:( gino

bauwart09

Das Problem scheint sich in vielen Gartenvereinen aufzutun. Bei uns war das auch so. Der vorherige Vorstand hat auch alles schleifen lassen. Das Resultat sieht man an einzelnen Gärten wo nichts mehr gemacht wird. Nun ist ein neuer Vorstand da, dem ich auch angehöre, der jetzt nach und nach erst wieder eine Linie in den gesamten Verein bringen muss. Das geht allerdings nicht von Heute auf Morgen.
Nun zu dem Problem selber. Es wurde schon gesagt wie zu Verfahren ist. Abmahnen und Rausschmeißen. Nun habt Ihr aber immer noch das Problem des Gartens. Es kommt jetzt darauf an wie euer Pachtvertrag aufgebaut ist. Bei uns gibt es einen Punkt in dem geregelt ist wie bei einer Gartenaufgabe oder fristloser Kündigung zu Verfahren ist. Der alte Pächter ist noch zwei Jahre oder bis zur Neuverpachtung für seinen Garten verantwortlich. Er muss für diese Zeit eine Verwaltungspauschale zahle (Pacht). Wenn das alles nichts hilft kann man auch eine Schlichtungskommission beauftragen, die ja jeder Stadtverband haben müsste. Wenn das auch nichts bringt kann man den Pächter Verklagen. Hier muss natürlich der Gartenverein über den Stadtverband eine Rechtschutzversicherung haben. Und wenn das auch nichts bringt einfach die Mitgliederversammlung einberufen und die Vertrauensfrage gegenüber dem Vorstand stellen. Denn dieser scheint mir bei euch fehl am Platze zu sein.
LG bauwart 09

Momoka

Ich bin sehr erleichtert, dass wir diese Probleme bei uns nicht haben!
Jedoch finde ich es etwas eigenartig, dass man sich einen Garten zulegt, um den man sich dann doch nicht kümmert!

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