Koniferen/Nadelgehölze erlaubt/erwünscht/zu dulden?

Begonnen von bachgarten, 10. Juli 2013, 21:06:32

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bachgarten

Der liebe Nachbar brachte aus seiner Heimat Rumänien Waldnadelbäume und Ziernadelbäume mit, und pflanze diese direkt, Abstand ca. 30 bis 80 cm an die
Grenze. Er versicherte, dass diese nur ca. 1,40 m hoch werden, wenn nicht würde er sie nicht höher werden lassen, also einkürzen. Die Vorstandschaft bat mich um Zustimmung, dass diese Pflanzungen so bleiben können.
M.E. sagt das BundesKleingartengesetz etwas anderes.
Aber was genau?
Ich meine, die Vorstandschaft öffnet Tür und Tor für alles und jeden zu weit.
Wer kann mir von euch - mit dem grünen Daumen - da draußen dazu was sagen?
Bin relativ neu "im Geschäft".

Hardy

Hallo,
Das Bundeskleingartengesetz kannst du hier lesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/bkleingg/index.html kopieren

Dort findest du nur in §3(1) den Grundsatz:

"(1) Ein Kleingarten soll nicht größer als 400 Quadratmeter sein. Die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sollen bei der Nutzung und Be