Unbefugtes betreten durch den Vorstand

Begonnen von schneggelein, 15. Oktober 2013, 08:34:35

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schneggelein

Hallo,
wir haben ein Problem in unserem Garten...
Unser Vorstand ist während unserer Abwesenheit und ohne unser Wissen in unseren Garten eingestiegen und hat mit Stangen im Boden rumgestocher,weil ein Nachbar gemeldet hat,wir hätten Schutt vergraben. Geben wir auch zu,es war noch ne Schubkarre voll über und die haben wir halt verbuddelt.War nicht richtig und entsorgen wir auch. Vor allem hat der Vorpächter jede menge auf unserem Grundstück verbuddelt,das interessiert aber nicht.
Nun meine Frage,darf der Vorstand das? Für mich ist das eindeutig Hausfriedensbruch.
Der Vorstand beruft sich allerdings auf §36 unserer Satzung,der wie folgt lautet:

Der Vorstand achtet auf Einhaltung der Gartenordnung.Seinen Weisungen und Abmahnungen ist Folge zu leisten.Bei vertragswidrigem Verhalten,insbesondere bei einer der kleingärtnerischen Nutzung widersprechenden Bewirtschaftung des Kleingartens,darf er diesen ohne vorherige Anmeldung betreten.

Heisst das wirkich,der vorstand darf ohne unser Wissen und unsere Zustimmung in unseren Garten,ohne "Gefahr in Verzug" ?

Kennt sich jemand damit aus?


Gruß,

schneggelein