Absetzen vom 1. Vorstand möglich???

Begonnen von sonnenblune, 06. Dezember 2013, 20:17:44

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sonnenblune

Hallo zusammen.
Ich habe mal eine Frage:
Ist es möglich den 1. Vorstand abzusetzen oder ihn dazu zu zwingen wenigstens seinen Vorsitz ruhen zu lassen, wenn er bei seinem Arbeitgeber eine strafrechtlichen Sache begangen hat, die eine fristlose Kündigung nach sich gezogen hat?
Im kongreten Fall ist es so, dass er in der Leherinnenumkleide (ein Raum für Umziehen, Duschen und Toilette) eine Kamera installiert hat. :o Es kam raus und er hat zugegeben (auch vor einem Gericht), dass er gespannt hat.  Er wurde  von unserem AG entlassen. Wir wohnen in einer Kleinstadt, wo natürlich diese Geschichte schnell rum war. Jeder, aber auch wirklich jeder frägt uns jetzt: wie, und der ist immer noch euer Vorstand? ???
Nicht nur mein Empfinden in dieser Sache ist, dass er wenigstens den Vorsitz ruhen lassen sollte, bis im März Neuwahlen sind. Ich persönlich bin der Meinung, dass so ein Vorstand nicht tragbar ist, auch wenn seine Tat nichts mit dem Kleingarten zu tun hat. Allerdings nimmt der Verein eventuell dadurch auch Schaden, da sich vlt. Bewerbungswillige abwenden.
Ich selber werde nicht aktiv gegen ihn vorgehen, da er mir im Frühjahr vor der Kassenprüfung (ich war Kassier)Unterschlagung vorgeworfen hat, aber der Vorwurf hat sich (natürlich) als haltlos rausgestellt. Wie solte ich auch. Ich habe nichts gemacht. Da ich mit ihm nichts mehr zu tun haben will und unsere Gartenfreunde dann nur behaupten, ich mache das aus Rache, möchte ich in dieser Angelegenheit nicht als treibende Kraft zu erkennen sein. Allerdings finde ich es nicht ertragbar, dass er wie "King Käs" in der Anlage rumläuft und jeden anlacht.

lg sonnenblume

gino

Hallo, Sonnenblume, zum Ersten wäre ich bei Redereien sehr vorsichtig. Ist er verurteilt worden? Solche Gerüchte potenzieren sich von selbst.
Und denk mal an Hoeneß-- der wird trotz allem gefeiert. Wie du schon sagst: mit dem Garten hat das alles ja nur bedingt zu tun.
gino

kirschbl

Ihr könnt euren Vorsitzenden abwählen und so wie ich das sehe ist das Vertrauensverhältnis gestört da bringt es nichts mehr, egal ob schuldig oder nicht MfG Kirschblüte

Hardy

Nun ja, so einfach ist das nicht mit dem Absetzen oder Ruhenlassen des Amtes.
Wenn der amtierende Vorstand über das Gerichtsurteil informiert ist und die Sache im Verein "breitgetreten" wurde, müssen schon ein paar Mitglieder aktiv werden. Sollte das erst in einer Versammlung erörtert werden, muss es ja in der Tagesordnung stehen. Da reicht nicht nur Abwahl des VV, sondern auch warum. In dem Fall wäre es ein wichtiger Grund m. M. n. lt. § 27/2 BGB, weil das Verhalten/Verschulden im privaten Bereich so einen Grund darstellen kann bzw. der Verein u.U. öffentlich ins Gerede kommt.
Lest mal im Sauter, 9. Auflage die Rn 268-271 dazu.
Vorausgesetzt, dass die Versammlung überhaupt lt. Satzung dafür zuständig ist!
Sonnenblume, wenn Du den Mut nicht hast das in Gang zu setzen, warum stellst Du dann hier diese Frage? Von allein ändert sich nichts!
Hardy   

Enzio

Hallo Sonnenblume,

übt ein Vorstandsmitglied Ehrenamtlich seine Tätigkeit aus, so kann er vor Ablauf der Zeit ohne Angabe von Gründen in einer ordentlich einberufenen Mietgliederversammlung und entsprechendem Tagesordnungspunkt durch Mitglieder abberufen werden.  Es sei denn, die Satzung sieht etwas anderes vor. Was allerdings in den seltensten Fällen zutreffen sollte.

Probleme können sich bei der Einberufung der Mitgliederversammlung und dem Tagesordnungspunkt ergeben. Denn die Mittgliederversammlung ruft der Vorsitzender oder sein Stellvertreter ein. Ebenso verhält sich das mit dem Tagesordnungspunkt. Wenn die Satzung nichts anderes Vorsieht, kann der Vorstand nicht zwangsläufig verpflichtet werden alle eingereichten Anträge -auch seine Abberufung- auf die Tageordnung zu setzen.

Sollte eins davon zutreffen, kannst du selbst eine Mitgliederversammlung einberufen, wenn gemäß §37 BGB mindesten 10 Prozent der Mitglieder es schriftlich beantragen (in meiner Satzung sind es sogar 25%) und der Vorstand diesem Verlangen nicht nachkommt, kannst du beim Amtsgericht eine Ermächtigung beantragen.

Bevor ihr zu diesem Schritt greift, solltet ihr vielleicht überlegen als gemeinnütziger Verein ihm doch eine Chance zu geben. Ist er mit dem Verlust des Arbeitsplatzes nicht genug bestraft?

Gruß
Enzio

sonnenblune

Hallo Hardy,

wie ich oben schn sagt: Mir werden dann Rachgelüste nachgesagt.
Ich wollte nur mal Eure Meinung dazu hören. So wie ich jetzt von unseren 2. Vorstand gehört habe, haben die jetzt was in die Wege geleitet. Sie versuchen ihn dazu zu überreden. Nachdem der Fall jetzt auch in den Medien veröffentlicht wurde, kann es gut sein, dass er jetzt von selber aufgibt.
Wir haben freie Gärten. Und wenn jetzt eine Familie sich mit dem Gedanken trägt, bei uns einen Garten zu nehem, könnte es sein ,dass die bei uns nicht mehr wollen. Etwa nach dem Motto: Wenn der in der Umkleide spannt, was macht der dann im Vereinsheim oder mit den Kinder oder oder oder. Ich hoffe ihr versteht was ich meine. Ich denke halt, dass dadurch das Ansehen des Vereins geschädigt wird. Oder zumindest geschwächt.

lg Sonnenblume

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