Absetzen vom 1. Vorstand möglich???

Begonnen von sonnenblune, 06. Dezember 2013, 20:17:44

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

sonnenblune

Hallo zusammen.
Ich habe mal eine Frage:
Ist es möglich den 1. Vorstand abzusetzen oder ihn dazu zu zwingen wenigstens seinen Vorsitz ruhen zu lassen, wenn er bei seinem Arbeitgeber eine strafrechtlichen Sache begangen hat, die eine fristlose Kündigung nach sich gezogen hat?
Im kongreten Fall ist es so, dass er in der Leherinnenumkleide (ein Raum für Umziehen, Duschen und Toilette) eine Kamera installiert hat. :o Es kam raus und er hat zugegeben (auch vor einem Gericht), dass er gespannt hat.  Er wurde  von unserem AG entlassen. Wir wohnen in einer Kleinstadt, wo natürlich diese Geschichte schnell rum war. Jeder, aber auch wirklich jeder frägt uns jetzt: wie, und der ist immer noch euer Vorstand? ???
Nicht nur mein Empfinden in dieser Sache ist, dass er wenigstens den Vorsitz ruhen lassen sollte, bis im März Neuwahlen sind. Ich persönlich bin der Meinung, dass so ein Vorstand nicht tragbar ist, auch wenn seine Tat nichts mit dem Kleingarten zu tun hat. Allerdings nimmt der Verein eventuell dadurch auch Schaden, da sich vlt. Bewerbungswillige abwenden.
Ich selber werde nicht aktiv gegen ihn vorgehen, da er mir im Frühjahr vor der Kassenprüfung (ich war Kassier)Unterschlagung vorgeworfen hat, aber der Vorwurf hat sich (natürlich) als haltlos rausgestellt. Wie solte ich auch. Ich habe nichts gemacht. Da ich mit ihm nichts mehr zu tun haben will und unsere Gartenfreunde dann nur behaupten, ich mache das aus Rache, möchte ich in dieser Angelegenheit nicht als treibende Kraft zu erkennen sein. Allerdings finde ich es nicht ertragbar, dass er wie "King Käs" in der Anlage rumläuft und jeden anlacht.

lg sonnenblume