Mauscheleien bei Gartenvergabe

Begonnen von Waterplanet, 18. März 2014, 00:27:22

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Waterplanet

Hallo Gartenfreunde,

schon seit längerem interessiere ich mich für die Anpachtung eines Kleingartens in einer Kleingartenanlage in die Nähe. Leider ohne Erfolg.

Meine erste Bewerbung dort erfolgte im Herbst 2011 für einen konkreten Garten, der auch frei wurde. Leider wurde meine Bewerbung zugunsten einer Familie mit Kindern (bin Single) nicht berücksichtigt.

Im Frühsommer 2012 fragte ich telefonisch beim neuen Vorstand an, ob sich in puncto freiwerdende Gärten etwas getan hätte. Dem neuen Vorstand war mein Name unbekannt, meine Bewerbung sei wohl 'verloren gegangen'. Ich solle eine neue Bewerbung zuschicken, was ich auch tat. Einige Monate darauf erfuhr ich von einer Gartenfreundin, daß sie ihren Garten aufgeben wolle. Ich rief also wieder den Vorstand an und brachte mich freundlich in Erinnerung. Von einer Kündigung sei ihm nichts bekannt, sagte er. Er wies mich noch in rüdem Ton an, ich solle ihn nicht *andauernd* anrufen (2 Anrufe in 6 Monaten...). Zwei Wochen später hatte besagter Garten bereits neue Besitzer.

In 2013 wechselten weitere zwei Gärten die Besitzer, ohne daß diese offiziell ausgeschrieben worden wären. Die neuen Besitzer sind private Freunde dieses Vorstandsmitglieds.

Anfang diesen Jahres wurden vier (!!!) Gärten neu vergeben, alle an denselben größeren Familienclan.

Mittlerweile besteht über die Hälfte der Gärtner der Kleingartenanlage aus Familie, Arbeitskollegen und Freunden dieses Vorstandsmitglieds. Für 'Außenstehende' ist es unmöglich, dort einen Garten anzupachten. Die Mitgliederversammlung ist mittlerweile auch aufgrund dieser Verflechtungen in fester Hand dieses Vorstandes.

Nun habe ich überlegt, beim Stadtverband nachzufragen, ob dieses Vorgehen denn so in Ordnung sei. Aber ach: mein spezielles Vorstandsmitglied ist auch 2. Vorsitzender Vorstand des Stadtverbandes.

Das Grundstück der Anlage gehört der Stadt, mit der der Stadtverband einen Pachtvertrag hat. Erscheint eine Meldung bei der Stadt über diese Vetternwirtschaft angebracht, oder kümmern die sich nicht um so etwas?

Hat sonst noch jemand Ideen, wie dieser Vergabepraxis beizukommen sein könnte?

Enzio

Hallo Waterplanet,

anscheinend möchtest du einen Kleingarten in einer Anlage pachten, welche sich großer Beliebtheit erfreut. Deshalb ist es nicht einfach als Single einen Kleingarten zugewiesen zu bekommen, es sei denn du bringst besondere Kenntnisse mit, die der Garten gerade benötigt.

Bei der Vergabe einer Parzelle wird der soziale Aspekt sehr stark berücksichtigt. Deshalb werden Familien mit Kindern gegenüber Singles bevorzugt. Vor der Vergabe verschafft sich der Vorstand einen Eindruck über den Bewerber. Dabei muss er nicht nach der Bewerberliste vorgehen und ein Anspruch auf die Aufnahme besteht nicht. Der Vorstand kann auch Bewerber ohne Angabe von Gründen ablehnen. Ein entsprechender Passus steht in den meisten Satzungen.

Deshalb bringt ein Anruf beim Stadtverband nichts und würde bei dem Vereinsvorstand eher das Gegenteil bewirken. Du kannst es nur immer wieder versuchen und persönliche Kontakte zu Obleuten und Vorstand knüpfen oder in einer benachbarten Kleingartenanlage nach geeigneter Parzelle Ausschau halten. Bei diesen Seilschaften würde ich sogar die zweite Lösung vorziehen.

Gerne würde ich dir eine andere Antwort geben, aber ein Anspruch auf eine Kleingartenparzelle besteht nicht.

Viele Grüße
Enzio

Boraras

Hallo Waterplanet,

in unserem Verein führe ich ich die Warte- oder Interessentenliste. In unserer letzten Mitgliederversammlung haben wir die Vergaberegeln festgelegt, um mögliche "Mauscheleien" oder Ungerechtigkeiten zu verhindern.
In unserer Anlage werden die Gärten (bis auf drei Ausnhmeregeln) nur nach Warteliste vergeben. Jeder, der einen Garten haben möchte, wird auf diese Warteliste gesetzt. Familienstand, Anzahl der Kinder, etc haben keine Einfluss. Voll berufstätigen Singles rate ich normalerweise von einem Kleingarten ab. Aber wenn sie es unbedingt mit einem Garten versuchen wollen, können sie das.
Die drei Ausnahmen von diesem Warteliste-Verfahren sind:
1. Familienangehörige, die den Garten übernehmen wollen (Eltern, Kinder, Enkel)
2. Freunde, die schon mindestens ein Jahr vor der Kündigung im Garten mitgearbeitet haben. Diese müssen aber dem Vorstand namentlich bekannt gemacht worden sein!
3. Soziale Projekte (Seniorengärten, Schulgärten, usw), da für diese zum Teil nur bestimmte Gärten in Frage kommen.
Diese Regelung ist transparent und wurde in der MV einstimmig beschlossen.

Ich kann jedem Vorstand nur raten, das Vergabeverfahren von den Mitgliedern bestätigen zu lassen. Denn nichts ist auf lange Sicht schlimmer für einen Verein, als ein "mauschelnder Vorstandsklüngel". Es führt dazu, dass sich immer mehr Mitglieder von der Vereinsarbeit abwenden. Wenn dann mal neue Leute für Vorstandsämter gesucht werden müssen, hat niemand Lust dort mitzuarbeiten.

Waterplanet, ich kann Dir also nur raten, dies Thema auf der nächsten MV zu besprechen. Dazu muss ein Mitglied einen entsprechenden Antrag fristgerecht beim Vorstand abgeben.

Gruß
Boraras

Enzio

Wohl dem, der eine Warteliste hat. Bei uns ist die Nachfrage nicht so groß, daher gibt es seit Jahren keine Warteliste. Die scheidenden Pächter kümmern sich selbst um deren Nachfolger und vereinbaren mit dem Vorstand ein Gespräch.

Enzio

timo233

Tja... wo wird eigentlich nicht gemauschelt?

Hoka_T

Ach ja, alles schon selbst miterlebt. Es scheint dann wohl nicht nur bei uns so zu sein, Soll ich das jetzt gut finden ;)??

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