Kleingarten-Verband - wozu?

Begonnen von Eckhard, 13. April 2006, 11:38:00

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Eckhard

Hallo Werner, Hallo Ilex
 lies doch mal beim BDG über  Bestandschutz bie Pächterwechsel nach. Von seiten des BkleinGG Haben Lauben, die älter als 1983 sind auch nach Pächterwechsel Bestandschutz.
Was die einzelnen Pachtverträge darüber aussagen gilt nur regional . Außerdem gelten in allen Fällen die Regeln bei Vertragsabschluß, Die Geflogenheit Vieler,  Änderungen in den Pachtverträgen rückwirkend geltend zu machen muß kein Gärtner akzeptieren.
 Zum Austritt aus dem Verband:
Die Satzung gibt Auskunft mit wieviel % der anwesenden Mitglieder man  beschließen kann ,aus dem Verband auszutreten.

Eine MV die ev Beitragserhöhungen oder Umlagen beschließen muß, wird sich lieber bereit sein die 8 Euro pro Nase an Verbandsbeitrag zu sparen.

Was steht denn in der TO  2006 des LV SH  (Schönberg) in der Gartenzeitung?:
Außer Formalien, wie Wahlen, Entlastung und Grußworte, den Beschluß, wann  und wo die nächste LV-Versammlung stattfindet – nicht!s.
....nur Spesen, sonst nichts.

Worüber, lieber Werner wird denn  so heiß  dabattiert? Welche Belange des Kleingätrners sind das denn?
Ich kenn keine!
Ich erinnere mich, daß mal im LV heiß debattiert wurde, ob man die Anrede ,,Lieber Gartenfrenund ,,ändern sollte!
Solche Versammlungen sind überflüssig wie ein Kropf.
In Preetz sind vor Jahren mal Kleingärt