Kündigung, Neuverpachtung etc.

Begonnen von Loucanali, 14. März 2017, 22:28:58

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Loucanali

Hallo ihr lieben Gartenfreunde,
ich schildere eben den Fall:

Ich habe meine Kündigung zeitgleich mit dem neuen Pachtvertrag abgegeben.
Im Pachtvertrag des Nachpächters steht, dass der Garten zum Teil verwahrlost ist und die neuen Pächter dies in Ordnung bringen.
Außerdem ein Vertrag zwischen dem Pächter und mir über einen Abschlag, der ab nächstem Monat gezahlt wird.
Nun meint der neue Pächter, dass er mir das alles in Rechnung stellt, was er dort an Gartenabfällen etc. entsorgen muss !
Außerdem will derjenige uns das Geld nicht geben aus trotz.
1. Muss ich es bezahlen, wenn er jetzt als Pächter dort Müll  entfernt ?

2. Das Geld muss er mir trotzdem geben, da wir einen Vertrag haben oder?


Vielen Dank für eure Hilfe, ich bin so wütend über so viel Verlogenheit. :/

Black_Knight

Also bei uns ist es so:
Der Pachtvertrag hat mit den Gebäuden, Anpflanzungen, Müll usw. auf der Parzelle nichts zu tun. Dafür gibt es Kaufvertrag zwischen Alt- und Neupächter. Der Neue wird die Parzelle ja vorher gesehen haben und hat gewusst worauf er sich einlässt. Also nochmal genau den Kaufvertrag studieren ob es da irgendeine Regelung gibt. Normalerweise staht da sowas wie: "Der Verkäufer versichert, dass die auf der Parzelle vorhandenen Gegenstände, insbesondere die Gartenlaube, sein  ausschließliches Eigentum und nicht mit Rechten Dritter belastet sind.
Der Verkäufer überträgt dieses Eigentum sowie den gärtnerischen Aufwuchs – mit sofortiger Wirkung bzw. ab...... auf die Käufer."
.
Also alles zack fertig.
Alles wechselt den Besitzer....der Müll auch.

Hardy

Hallo Themenersteller, den neuen Pachtvertrag hast Du sicher mit dem dem Zwischenpächter - einen KGV - abgeschlossen?
Sollte letzteres der Fall sein, ist dieser vorher über eine Wertermittlung des Kleingartens nach der Richtlinie des Bundesverbandes der Kleingärtner durchzuführen. Diese nehmen dafür durch die übergeordneten Gartenverbände ausgebildete Wertermittler vor.
Schau mal hier die Richtlinie aus Sachsen an:http://lsk-kleingarten.de/uploads/media/Richtlinie_Wertermittlung_2017_kurz_01.pdf, hier den §9, Abs.1 Pkt2-6. Dann kannst Du ggf. eine Entschädigung erhalten.
Hast Du selber gekündigt ist das nicht so, auch wenn Dir vom KGV schwerwiegende Pflichverletzungen zum Pachtvertrag nachgewiesen wurden.

Hardy

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