Wegebau durch Verein

Begonnen von Sabine Kaufmann, 04. April 2017, 15:21:42

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Sabine Kaufmann

Hallo liebe Gartenfreunde, ich bin Neuling und wollte einen Garten pachten. Jetzt sagt der Vorstand, dass ich es nur unter der Bedingung kann, wenn ich zustimme, dass ein Stück meines Gartens weggenommen wird und dass dort ein Querverbindungsweg zwischen den Kleingärten durch den Verein angelegt wird. Dafür muss ich auch noch den gekauften Schuppen abreißen. Muss ich dem zustimmen und bekomme ich eine Entschädigung für den Abriss des Schuppens bzw wer bezahlt die Entsorgung? Den Schuppen wollte ich eigentlich noch nutzen? Viele Grüße Sabine

Hardy

Du musst dem Pachtvertrag nicht zustimmen. Denn wenn Du dem Vorpächter u.a. den Schuppen bezahlt hast, dann würde ich zumindest für den Schuppen inkl. der Entsorgung Entschädigung verlangen.
Und überhaupt, ist Dir das Wertermittlungsprotokoll zwischen Vorpächter und dem Verein bekannt. Denn in dem müsste ja die Perspektive des "neuen Gartens" Bestandteil sein.
Wegen diesem Protokoll schau mal im I-Net auf die HP Deines Landesverbandes.
VG Hardy