Übernachten - Verzwickte Rechtslage

Begonnen von bachgarten, 12. Juni 2017, 11:44:24

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

bachgarten

Hallo liebe Gartenfreunde,
ein Brief der Verpächterin (Gemeinde) sorgt für Unruhe, daher folgende Nachfragen:
Lt. Pachtvertrag ist bzw. war Übernachten bisher verboten.
Lt. Gartenordnung ist bzw. war Übernachten bisher erlaubt.
Bisher war Übernachten ohne jegliche Einschränkungen und Problematiken von der Verpächterin akzeptiert und von der abgewähltn Vorstandschaft sogar aus Sicherheitsgründen erwünscht.
Frage 1: Wie wird gelegentliches Übernachten (!nicht Dauerwohnen!) bei euch gehandhabt?
Frage 2: Was würdet ihr als Vorstandsmitglied bzw. als Pächter/Vereinsmitglied darauf reagieren?

;) Danke für eure zahlreichen Mitteilungen  ;)

Black_Knight

Also in meiner Anlage in Rostock habe ich nichts gegen gelegentliches Übernachten. Dauerhaftes wohnen ist bei uns eh nicht möglich da es kein Wasser über die Wintermonate gibt. Ich achte auch darauf das es keine Urlauber sind die alle 2 Wochen wechseln.
Aber das ist nur meine Meinung. Andere Verbände/Vereine andere Regelungen.