Tod des Kleingärtners

Begonnen von mone, 12. Juni 2018, 17:32:19

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mone

hallo ihr lieben, habe schon einiges gelesen und nicht wirklich verstanden. mein vati hatte einen garten bis zu seinem tod. (4.07.2016) . ich informierte den vorstand, der sagte darauf hin,dass dann die erben die pacht, umlage,mitgliedsgeld,wasser ,strom---halt alles was so im jahr anfällt bezahlen müssen. dachte,so wie es in der gesetzordnung steht,,endet im monat der bekanntgabe des todes" wasser und strom leuchtet ein---aber es ist kein anderer mitglied oder ähnliches??. der vorsitzende hat gesagt, wenn ich die 180€ nicht bezahle, kommt kein neuer pächter rein. ich kannte mich nicht aus,deshalb hab ich bezahlt.aber gleichzeitig am 30,11,2016 zum 1.12.2017 gekündigt mit vorsorgevollmacht. jetzt hat der vorsitzende mir eine mahnung nach der anderen geschrieben,weil ich gar nicht einsehe,wieder diesmal sind es 230,00€ zu zahlen(60,00€verlegung der wasserleitung-vereinsbeschluss vom letzten jahr. tja meine kündigung wurde nov.2016 nicht anerkannt, da es eine erbengemeinschaft ist und meine schwester nicht mit gekündigt hat. meine schwester hat sich schon vor jahrzehnten aus der familie zurück gezogen und hat erst jetzt vom tod unseres vaters vom vereinsvorsitzenden erfahren und hat gleich auf dem gericht,das erbe abgelehnt. wie ist jetzt die rechtslage??hab bei kreisverband nachgefragt,aber so richtig ha ich auch keine antwort bekommen. dass das gartenhaus mir gehört und nicht dem gartenverein,ist klar. neue pächter hätte ich auch,die das häuschen übernehmen.wie ist die rechtliche lage ? wäre gut,wenn mir da jemand genausten auskunft geben könnte,es nervt so. hab einen pächter,doch der vorstandsvorsitzende(choleriker) will keinen pachtvertrag,,rausrücken" bis ich nicht die ganze gartenrechnung von 230,00€ bezahlt habe. kann jemand helfen???
vielen dank im vorraus
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