Darf Verein/Vorstand mehr als im Wertgutachten für verlassenen Garten verlangen?

Begonnen von Johanna-L, 13. Januar 2019, 01:42:54

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Johanna-L

Hallo liebe helfende Menschen,

ich habe eine Frage.

Ich habe Interesse an einem Kleingarten. Der Kleingarten hat keine*n alte*n Pächter*in mehr. Der Kolonieleiter möchte für diesen Garten eine Abstandszahlung von 2000€, obwohl in dem Wertgutachten der Stadt nur 100€ aufgelistet sind. Ich kann verstehen, dass er den Wert für die schöne, aber renovierungsbedürfitige Laube höher berechnen will. Aber darf er das in dem Maße? Er meint er will die Vereinskasse damit füllen...
Ich finde das ist schon ein gewaltiger Unterschied.

Was kann ich da machen? Ich habe Angst, dass er mich nicht mehr den Garten nehmen lässt, wenn ich etwas dagegen sage.
Die Gärten sind eigentlich im städtischen Besitz.

Weiß hier jemand über so eine Situation Bescheid?

Herzliche Grüße,
Johanna