Datenschutz

Begonnen von Omalley, 06. Februar 2019, 10:21:32

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Omalley

Hallo allerseits, in unserer Gartenanlage haben alle die
DSGVO zur Kenntnis genommen. Nur 1 Mitglieder verweigert sich total.
Eine Abrechnung von Strom, Wasser, Führung von Listen kann
meiner Meinung nicht geführt werden. Ist eine Kündigung mit dem Verweis der Totalverweigerung möglich?

Joey

Moin,

spannendes Thema. Und immer wieder erschreckend, welchen "Spaß" man so in der Vereinsführung mit seinen Mitgliedern haben kann...

Also. Ich möchte voraus schicken, daß das Thema DSGVO in vielen Bereichen diskutiert wird und es auch vielfach mehr als eine Meinung dazu gibt. Sicherheit kann Dir da nur ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt und dann ggf. ein Gerichtsverfahren bringen. Aber das Letztere sollte man zumindest in jedem Fall versuchen, zu vermeiden.

Als Verein müßt Ihr Euren Mitgliedern mitteilen, wie ihr deren Daten verwendet und ggf. weiter gebt (Dienstleister, Zeitschriftenbezug, ...). Die Kenntnisnahme dieser Mitteilung kann das Mitglied schlecht verweigern. Brief mit der Erklärung zustellen (vor Zeuge in den Briefkasten einwerfen) und gut.

Das Mitglied hat gem. DSGVO das Recht, der Verarbeitung seiner Daten zu widersprechen. Wenn dies aber die Durchführung des Mitgliedsverhältnisses unmöglich macht, könnt Ihr (aus meiner Sicht) kündigen.

Ob es quasi auch den weiteren Weg gibt, und sich aus dem Mitgliedsverhältnis ein Recht zur Datenverarbeitung auch bei Widerspruch ergibt, ist eine interessante Frage, die ich nicht beantworten kann.

Ciao
Joey

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