Abwicklung nach Todesfall

Begonnen von aurian_28, 07. März 2017, 13:04:25

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

aurian_28

Hallo zusammen, ich bin neu hier und hätte einige Fragen, die mir bisher niemand so recht beantworten konnte. Vielleicht kann ich mit Eurer Hilfe ja Licht ins Dunkel bringen, das wäre schön.

Meine Großmutter ist im Februar vestorben und meine Mutter und ich möchten den Garten nicht weiterführen, weil wir selber Haus/Garten/Vollzeitjob haben, zudem nicht direkt in der Nähe wohnen. Wir haben ihr in den letzten Jahren mit dem Garten noch geholfen, sie war aber alleiniges Mitglied.

Ich habe dem Gartenvorstand nun mitgeteilt, daß wir den Garten aufgeben und vom 1. Vorsitzenden einen bunten Strauß Informationen bekommen, die aber bislang nur zum Teil wirklich der Wahrheit entsprachen.

So wurde mir als erstes gesagt, der Pachtvertrag werde erst bei Verkauf aufgelöst und wir den Garten bis Ende 2017 pflegen müssen bei Nichtverkauf.
Ein Anruf beim Stadtverband hat ergeben, daß der Pachtvertrag automatisch zum 31.3. erlischt und wir erst einmal nur die Laube räumen müssen. Die Pflege des Gartens und die einstweilige Inbesitznahme liegen laut Stadtverband beim Gartenverein, nicht bei uns.

Darüber hinaus warten wir nun auf den Schätz-Termin. Was das angeht, habe ich eher konfuse Auskünfte bekommen. Meine Frage war, ob das Schätzungsergebnis einfach akzeptiert werden kann und der Garten zu dem Preis zum Verkauf angeboten werden kann. Antwort des Gartenvereins: nein, es muss die Mängelliste abgearbeitet werden und ein tadelloser status quo erreicht werden, sonst bietet der Verein die Parzelle gar nicht zum Verkauf an.
Erreiche man bis Ende des Jahres keinen Verkauf, würde der Schrebergarten automatisch (ohne Ersatzleistung) an den Verein fallen, dann habe man Pech gehabt.

Beim Stadtverband wußte man das alles nicht so genau, regte aber an, wenn man möglichst wenig Arbeit damit haben wolle, könne man den Garten ja einfach dem Verein schenken. Da das Verhältnis zum Vorstand mittlerweile aber eher eisig ist, lehnen wir das ab. Spätestens, wenn der Vorstand erfährt, daß wir nach dem 31.3. den Garten nicht mehr bestellen müssen, wird das Verhältnis vermutlich ganz kippen.

Meine Frage ist nun: Müssen in jedem Fall Mängel beseitigt werden oder können wir das entsprechend niedrigere Schätzungsergebnis akzeptieren? Im Grunde würde das dem Verein ja nur entgegen kommen, denn je schneller der Garten (zu dem niedrigeren Preis) verkauft werden kann, desto kürzer muss er von ihnen mitbewirtschaftet werden.

Zudem sind die Parzellen laut Auskunft der Internetseite des Vereins zwischen 2500 und 4500 Euro wert. Es sei mal dahingestellt, ob das so stimmt. Aber ist es tatsächlich so, daß Ende 2017 der Garten dann an den Verein übergeht, ohne daß wir ausgezahlt werden müssen?