Frage zur Schätzung/ Werteremittlung

Begonnen von vetereiner, 12. Oktober 2019, 10:52:45

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vetereiner

Hallo liebe Gartenfreunde,

Wir geben nach 5 Jahren unseren Garten ab. Nach der Wertermittlung wurde uns mittgeteilt, dass wir einen dreistelligen Betrag für die "Entsorgung" eines teils unserer Laube in Rechung gestellt bekommen, weil diese zu groß ist (keine Baugenehmigung). Vor 5 Jahren haben wir allerdings einen mittleren dreistilligen Betrag für eben diese laube bezahlt. Da die Größe der Laube/Baugenehmigung schon danmals bekannt gewesen sein muss, ist meine Frage ob es eine Möglichkeit gibt diese Schätzung anzufechten!? Oder haben wir Pech gehabt, weil wir vor 5 Jahren nicht richtig aufgepasst haben?

Besten dank für Antworten im Voraus.

peter

Ich denke das Ihr vor 5 Jahren eine Kopie des Gutachtens
bekommen habt.Sollte sich in dem Gutachten nicht derartiges
stehen,würde ich innerhalb 4 W