Ärger mit ehemaligen Gartenbesitzern

Begonnen von SarahH, 29. April 2020, 00:07:48

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SarahH

Hallo alle zusammen.
Ich bin neu hier und habe ein Anliegen. Vielleicht kann mir der ein oder andere Tips geben oder weis genau was zu tun ist. 

Ich habe einen Garten in einer Kleingartenanlage/Verein in Frankfurt/Main.
Es sind recht wenige Gärten und man kennt sich sehr gut, auch privat und schon seit vielen Jahren.
Ein Garten, gehörte jahrelang einem netten älteren Herrn, der in der Gartenanlage sehr beliebt und bekannt war.
Er ist nun leider vor etwa 4 Jahren verstorben und hat seiner Tochter den Garten überlassen.
Mit dieser gewissen Tochter und deren Mann hat noch nie einer wirklich viel Kontakt gehabt. Immer sehr UNfreundlich, aber nicht weiter störend.

Vor ca. 2 Jahren, haben die beiden dann angefangen andere Mitglieder -ohne Grund- massiv zu beleidigen und böse Dinge über andere zu erzählen.
Es gab keinen Tag, an dem sie nicht an unserem und anderen Gärten vorbei sind, ohne freche Sachen in den Garten zu rufen oder extra laut zu lästern.
Keiner wusste warum und an ein Gespräch war gar nicht zu denken.
Der Sohn des verstorbenen ,also der Bruder der Inhaberin, der sich auch seit Jahren fast täglich in dem Garten aufhielt, den wir sehr gut kennen, hat irgendwann abgeblockt und wollte sich keine Beschwerden mehr über seine Schwester und deren Mann anhören. Er hat aber auch nie versucht zu vermitteln.

Vor einem Jahr fing diese Frau dann an, auch ihren Bruder sowie den Rest der Familie d.h.,Sohn,Schwiegertochter,Enkelkinder zu beleidigen und aus dem Garten zu vertreiben. Monatelang wurde rumgeschrien und gestritten .....
Am Ende gab es dann zum Glück von deren Seite die Kündigung in der Hoffnung eine rießen Summe/Abstand abzustauben.
In der Kündigung stand, dass sie nicht möchte das ihr Bruder den Garten bekommt,
hat er dann aber doch - alles mit dem Vorstand geklärt, denn mit ihm und dem Rest der Familie hat ja niemand ein Problem.

Kurz nach der Kündigungen, haben sie angefangen in ihrem Garten alles kaputt zu machen. Wasserleitungen, Pumpe, Einrichtung, etc... Damit der Bruder es auch auf keinen Fall schön hat. Ein paar Tage später war dann auch unsere Wasserleitung kaputt/abgetreten.Auch in anderen Gärten waren Dinge zerstört oder es hat was gefehlt.

Als endlich Ruhe eingekehrt war, kam es immer öfter vor das diese beiden dann doch ständig in der Gartenanlage gesehen wurden, wie sie in den Gärten anderer rumschleichen und immer noch einen Schlüssel für das Eingangstor besitzen.

Vom Vorstand heißt es, die beiden sind "passive Mitglieder" und sie dürfen weiterhin in die Gartenanlage und auch einen Schlüssel besitzen ?!?!
Das Ding ist aber, dass sie dort keiner haben will und sie in dem Fall ja Hausfriedensbruch begehen, in dem sie einfach in die Gärten reingehen,Sachen kaputt machen und Dinge klauen.
Ein paar Leute haben jetzt schon Kameras installiert.
Sogar der Vorstand möchte mit denen nichts zu tun haben, sagen aber, ihnen seien die Hände gebunden .

Man kann denen doch einfach die Mitgliedschaft entziehen und Hausverbot geben oder ?

Ich versteh das Problem nicht.
Jedesmal muss man Angst haben das wieder irgendwas ist, weil die 24 Stunden Zugriff auf die Gärten haben. Auch ich und andere Hundebesitzer machen sich mittlerweile Sorgen in Bezug auf Giftköder..... Denen ist alles zuzutrauen.
Erst letzte Woche ist der Typ wieder den Weg hoch und runter gelaufen.Man hat nie seine Ruhe.

Hat jemand irgendeine Ahnung was wir machen können?
Kann der Vorstand wirklich nichts machen ?
(Bei Kleinigkeiten können die auch immer plötzlich ganz schnell eine Abmahnung schreiben.... )

Sorry für den langen Text :)

Ich hoffe die Geschichte ist verständlich :D

Liebe Grüße
Sarah


 



Rosa

Hat die Frau und der Mann die Mitgliedschaft gekündigt?
Wenn ja, kann der Vorstand ein Hausverbot gegen beide verhängen. Gleichzeitig müsste der Vorstand die beiden auffordern, die Schlüssel für das Tor heraus zu geben mit Terminsetzung.

Wenn nein, könnte der Verein einen Ausschluss aus dem Verein durchführen. Ein Antrag hierfür könnten die Mitglieder an den Vorstand vortragen. Der Ausschluss muss begründet sein.

Die Kameras sind gut, aber sie dürfen nur innerhalb des Grundstückes alles aufzeichnen. Wenn sie Beobachtungen machen, dass die beiden dort drauf sind - würde ich sofort die Polizei rufen. Alle Beobachtungen aufzeichnen - wer hat was gesehen, Datum/Uhrzeit.

SarahH

Danke für Ihre Antwort.

Die beiden haben den Garten abgegeben ,sind aber ,,passive Mitglieder" .
Soweit ich weiß,sind passive Mitglieder ,egal in welchem Verein,Leute die nicht ,,aktiv" mitwirken aber trotzdem einen Beitrag zahlen o.ä. .
Die beiden zahlen aber nichts.

Der Vorstand sagt , sie können die nicht einfach ,,rausschmeisen" . Wenn man sich aber nicht benimmt ,sich eh nur auf dem Gartenweg aufhalten darf UND keinen Garten besitzt, denke ich schon das man Leuten einfach die Mitgliedschaft entziehen darf. Briefe an den Vorstand bringen gar nichts... Hab ich damals schon gemacht als wir ständig beleidigt wurden. Da hieß es dann nur ,,vertragt euch doch halt".

Aber ich werde das nochmal angehen.

Die Kameras sind alle so installiert ,dass sie nicht auf den Hauptweg oder in andere Gärten filmen.

Rosa

Schau doch mal in eure Satzung. Was steht dort unter Mitgliedschaft, hier aktiv und passiv.

In einem Gartenverein ist eine passive Mitgliedschaft für mich nurr sinnvoll, wenn man Mitgliedsbeiträge zahlt.

Auch passive Mitglieder kann man ausschließen. Der Antrag auf Ausschluss für die beiden sollten von mehreren Mitgliedern eures Vereines unterschriben an den Vorstand gestellt werden. Der Vorstand ist gezwungen hier zu handeln. Diesen Antrag mit Unterschriftenliste kopieren und vom Vorstand den Erhalt quittieren lassen.
Sollte er nicht reagieren, würde ich mich an den Kreis-/Bezirksvorstand wenden und dieses Problem dort darlegen.

In der Satzung muss auch über den Ausschluss eines Mitgliedes stehen.

diabel

,,Am Ende gab es dann zum Glück von deren Seite die Kündigung in der Hoffnung eine riesen Summe/Abstand abzustauben.
In der Kündigung stand, dass sie nicht möchte das ihr Bruder den Garten bekommt,
hat er dann aber doch - alles mit dem Vorstand geklärt, denn mit ihm und dem Rest der Familie hat ja niemand ein Problem."

Sollte in diesem Fall nur das Pachtverhältnis gekündigt worden sein, dann bleibt die scheidende Pächterin (Schwester des Bruders) weiter Vereinsmitglied und hat ihre Beiträge zu entrichten; es sei denn die Beitragsordnung oder ein Mitgliederbeschluss regelt etwas anderes. Sollte es hierzu keinen Mitgliederbeschluss geben, dann hat sie den gleichen Beitrag zu entrichten, wie jedes andere Mitglied auch.

,,Als endlich Ruhe eingekehrt war, kam es immer öfter vor das diese beiden dann doch ständig in der Gartenanlage gesehen wurden, wie sie in den Gärten anderer rumschleichen und immer noch einen Schlüssel für das Eingangstor besitzen."

Wie für jedes anderes Vereinsmitglied, müssen auch sog. passive Mitglieder die Satzung einhalten und können bei Verstößen gegen die Satzung oder aus anderem wichtigen Grund aus dem Verein ausgeschlossen werden, z.B. herumschleichen in anderen Gärten, Sachen kaputt machen, etc.  Deshalb ist es wichtig Beweise zu sammeln und damit auf den Vorstand zugehen. Der Vorstand kann nur dann agieren, wenn er verwertbares Material hat.

,,Erst letzte Woche ist der Typ wieder den Weg hoch und runter gelaufen. Man hat nie seine Ruhe."

Auch wenn das Verhalten des ,,Typs" SarahH beunruhigt, reicht das hoch und runter laufen eines Weges für einen Ausschluss nicht aus.

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