Durchsetzung der Gartenordnung

Begonnen von Andreas, 21. Juli 2005, 15:27:00

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Andreas

Hallo,

ich habe schon öfters diese Seite besucht und bin erstaunt über die Vielseitigkeit des Kleingärtnerwesens und besonders die unterschiedlichsten Standpunkte betreffend.

Ich möchte mich deshalb heute mal an Euch wenden wegen einem Rechtsproblem.
In unserem Gartenverein gibt es eine entsprechende Gartenordnung. Und dort steht im Unterpunkt Kleintierhaltung "..........Verunreinigungen auf Wegen und Anlagen sind von Besitzer zu entfernen.“
Wir selbst haben einen Schäferhund.
Ich habe persönlich mehrfach gesehen, wie ein bestimmter Gartenfreund den Kot seines Hundes einfach neben unserem Gartenzaun im Sand verbuddelte.
Nun ja, die Sauerei kann man ja bei Sandboden ganz prima machen, nur frage ich mich, wie er das in seiner eigentlichen Wohnumgebung macht - schnell mal ne Gehwegplatte oder Pflaster hochheben?
Mancher scheint ja geneigt zu sein, diese Sauerei mit dem Hundekot-Verbuddeln hygienischer zu finden, als dahinein zu latschen â€" so denken zumindest einige Menschen. Und wenn dies vor dem Garten eines anderen Hundebesitzers (in diesem Falle vor meinem Garten) stattfindet â€" wird es immer wieder böses Blut nicht nur zwischen den Hunden geben.

Als ich den Vorstand schriftlich auf das Hundekot-Verbuddeln hinwies, hieß es nur,  â€žwenn ihr zwei ein Problem miteinander habt, musst ihr das über eine Zivilklage klären...“

Nur habe nicht nur ich ein Problem mit dem Nachbarn, sondern der Nachbar mir der Gartenordnung. Eigentlich stehe ich auf dem Standpunkt, dass die Gartenordnung vom Vorstand durchgesetzt werden soll und muß.
Was dort drin steht, ist ja schon oben zitiert worden. Ist nun Kot verbuddeln gleichzusetzen mit entfernen? Kann der Vorstand sich aus Bequemlichkeit aus der Verantwortung stehlen und auf eine Zivilklage verweisen?
Mit dem Nachbarn reden hilf auch nichts, er schaltet auf stur und scheint Lust am Provozieren zu finden, da plötzlich Hundekothaufen in meinem Garten liegen, die definitiv nicht von unserem Hund stammen.

Wer von den hier mitlesenden anderen Gartenvorständen kann mir raten?
Soll ich meinen Vorstand noch mal mahnen oder lieber gleich die wiederholte Anzeige beim Ordnungsamt und die angesagte Zivilklage starten?
Mit freundlichen Grüßen
Andreas

Re(e)Bell

Hallo Andreas,
hast du schon mal darüber nachgedacht, wie eine Gartenordnung verbindlich wird ?
Ich habe große Zweifel, ob euere Gartenordnung in der jetzigen Fassung für euch alle gültig ist und der Vorstand überhaupt in der Lage ist, einzelne Regelungen zwangsweise durchzusetzen.
Alle Kleingärtner haben einen Pachtvertrag, welcher Rechte und Pflichten regelt.
Was meinst du, kann der Verein (Verpächter) die Bedingungen des Pachtvertrages
nachträglich ändern, zum Beispiel festlegen, dass jeder Kleingärtner (Pächter) nur Bäume
einer bestimmte Apfel/Birnen/Pflaumensorte anpflanzen darf. ?  Der Vorstand lässt dieses
natürlich durch die Mitgliederversammlung beschließen.
Trotzdem, so etwas geht nicht und zwar nicht weil das Beispiel (Sortenvorschrift)  unvernünftig ist, sondern weil das deutsche Recht für die einseitige Änderung eines unterschriebenen Vertrages eine gesetzliche Grundlage verlangt und die Mitgliederversammlung durch keinen Kleingärtner (Pächter) ermächtigt wurde, Änderungen des Vertrages zu beschließen. Für die Änderung des Pachtzinses, auch dabei handelt es sich um so eine Änderung, gibt es in § 5 Abs. 3 Bundeskleingartengesetz eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung. Für andere einseitigen Änderung/Ergänzungen des Pachtvertrages gibt es aber KEINE solchen gesetzlichen Ermächtigungen. Also kann der Pachtvertrag nicht nachträglich (durch eine neue Gartenordnung ) geändert werden.
Praktisch bedeuten die Beschlüsse der Mitgliederversammlung über die Einführung einer neune Gartenordnung lediglich: Die Mitglieder empfehlen dem Vorstand bei neuen Vertragsabschlüssen eine Gartenordnung in der neuen Fassung „zu vereinbaren“. Auch für bereits bestehenden Pachtverträge kann die neue Gartenordnung durch Vereinbarung Gegenstand des Pachtvertrages werden. Wegen des erforderlichen Aufwandes macht sich aber in der Regel kein Vorstand die Mühe mit seinen Mitgliedern über die Vereinbarung einer neuen Gartenordnung zu verhandeln.
Also zurück zu deinem Thema:  Der Vorstand kann die Gartenordnung nur sehr schwer durchsetzen und hält sich daher meistens zurück. In deinem Falle müsste man prüfen, welche Gartenordnung für den „bestimmten Gartenfreund“ nach seinem Pachtvertrag gilt.
Zum Schluss: Ich ärgere mich oft genauso wie du über mache Zeitgenossen welche die Grünanlagen vor den Garten durch ihre Hunde so verunzieren lassen, dass die Pflege keine Freude macht. Das Hundekot verbuddelt wird, habe ich aber noch nicht gesehen. Es sollte im Interesse aller anderen Gartenfreunde eueres Vereines und natürlich auch des Vorstandes liegen, diesen „Gartenfreund“ zu belehren.
Re(e)Bell

ohje

Hallo Andreas,Ich finde das verbuddeln eine riesige Sauerei. Ist zwar immer noch besser als liegen lassen aber auch nicht besonders schön wenn ich beim Unkraut zupfen vor unserem Grundstück die Sch..... an den Fingern hab. Es ist mir schon mehr als einmal passiert. Leider haben wir bei uns viele Verbuddler, inklusive Vorstand. Bei einigen hat ein nettes Gespräch aber geholfen und zum Unkraut zupfen draussen zieh ich nun Handschuhe an ;-). Sauerei ist es trotzdem weil sich der nächste Hund natürlich eingeladen fühlt dort auch zu knöken. Wir haben auch einen Hund und gehen mit Tüte nach draussen, so geht es auch.

Karlo

Hab ich das richtig verstanden, dass die nachträgliche Änderung der Gartenordnung (vom Verband erstellt, durch Delegierte beschlossen) keine Auswirkungen auf Alt-Verträge hat, es sei denn der Vorstand geht herum und verhandelt die Verträge neu?

Rosa

Ja Karlo, aber es dies stimmt nicht, da es hier um 2 Rechte geht. Zum Einem Vereinsrecht und zum Andreem Pachtrecht.
Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ eines Vereines. Darin werden alle Regeln beschlossen, die ein Zusammenleben ermöglichen.
Die GO ist bindend für alle Mitlgieder. In der Regel ist jeder Pächter Mitlgied. Damit hat sich jedes Mitglied an die GO zu halten.

Entfernen heißt nicht verbuddeln. Im eigenen Garten ist es durchaus möglich, aber man sollte die Gesundheitsrisiken nicht außer Acht lassen.

Andreas, steht in der GO etwas, ob der Verein einen Hund/Katze erlaubt und diese evtl. wieder zurückgängig machen kann? Gibt es in der GO einen Punkt Hundeleinenzwang?
Sichte mal die GO genau durch.

Ist euer Verein in einem Kreis- oder Stadtdverband?
Wenn ja, würde ich hier das Gespräch suchen, wenn
der Vorstand keine Anstalten macht das Problem zu lösen. Ich würde den Vorstand davon aber in Kenntnis setzen. Also den Verstand noch einmal mit ihm reden.

Zivilklage ist hier nicht möglich, da es auf der Gemeinschaftsanlage geschieht. Vorstand ist zuständig.

Online-Seminar am 23.04.2024

Viel Gemüse ernten von kleinen Beeten

Lernen Sie von den Profis: Urs Mauk erklärt in seinem Vortrag, wie der intensive Gemüseanbau der Marktgärtner funktioniert und warum diese Anbauweise so effektiv ist. Der Agrarwissenschaftler und Gemüsegärtner verrät auch Tipps, wie Sie sich das Gärtner-Leben leichter machen können.

Mehr Informationen 

Online-Seminar - Permakultur im Kleingarten

Permakultur im Kleingarten

Was Permakultur ist – und was nicht, das erklärt Landschaftsgärtner und Diplom-Permakultur-Gestalter Volker Kranz. Sie lernen Design-Prinzipien kennen, nach denen Sie Ihren Kleingarten ökologisch gestalten können und erfahren am Beispiel des neuen Kleingartengebietes in Berlin-Britz, wie ein Waldgarten funktioniert.

Mehr Informationen 

Unsere Gartenschätze

Im Fokus: Gartenschätze

Sie sind auf der Suche nach Besonderheiten für Ihren Garten? Dann schauen Sie sich doch mal unsere Gartenschätze an. Neben interessanten Infos zu den einzelnen Pflanzen, finden Sie hier auch passende Bezugsquellen.

mehr…

Der Blühkalender der Stauden

Der Blühkalender der Stauden

Unser Blühkalender hilft Ihnen dabei, Stauden mit unterschiedlichen Blütezeiten zu pflanzen – das freut das Auge und bietet vielen Insekten das ganze Gartenjahr Nahrung.

mehr…

Was liegt an im Obstgarten?

Obstgarten April

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den April.
mehr…

Was liegt an im Gemüsegarten?

Gemüsegarten April

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den April.
mehr…

Was liegt an im Ziergarten?

Ziergarten April

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den April.
mehr…

Blühkalender Sommerblumen

Mit ein- und zweijährigen Sommerblumen können Sie für ein wahres Blütenmeer im Garten sorgen. Unser Aussaat- und Blühkalender hilft Ihnen dabei, die Blumen so auszuwählen, dass Sie das gesamte Gartenjahr Wildbienen und Co. Nahrung bieten können.

mehr…

„Der Fachberater“ – damit Sie auf dem Laufenden sind!

Der Fachberater

Für Gartenfachberater, Vereinsvorstände und alle, die es genauer wissen wollen: „Der Fachberater“ informiert Sie vier Mal im Jahr über gartenfachliche und verbandspolitische Themen des Klein­gar­ten­wesens. Die Ver­bands­zeit­schrift des Bun­des­ver­ban­des Deutscher Gartenfreunde widmet sich zudem Ausgabe für Ausgabe verschiedenen Schwer­punkt­the­men.

mehr...