Nachforderung Pacht

Begonnen von avd212, 31. Juli 2021, 18:08:55

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avd212

Liebe Gartenfreunde,

ich habe noch ein paar Fragen.
Nach meinem Verständnis hat der Grundstückseigentümer(GE) einen Pachtvertrag mit dem Regionalverband (RV). Dieser verpachtet die Kleingärten an den jeweiligen Unterpächter, welcher Mitglied im KGV ist.
Nun gab es im letzten Jahr einen Eigentümerwechsel. Der neue Pachtvertrag zwischen GE und RV wird in diesem Jahr rückwirkend geschlossen, allerdings mit einer Pachterhöhung. Die Pachtverträge zwischen Rv und den Kleingärten wurden aber noch nicht angepasst und beinhalten noch den alten Pachtzins. Wie verhält es sich jetzt mit der Differenz? Der Kleingärtner hat doch nach BGB einen unabhängigen Pachtvertrag mit dem RV.

Und die zweite Frage ist:
Ist der Mitgleidsbeitrag des RV auch abhängig von der Höhe des Pachtzins?

und 3.:Falls sich der Verein auflöst, kann man auch selbst einen Vertrag als Kleingärtner mit dem GE anschließen?

Vielen Dank im Voraus.

verbandsfrei

Hallo avd212,

ich gehe davon aus, dass die Unterpachtverträge, also die Verträge der einzelnen Kleingärtner mit dem Regionalverband (oder wem auch immer, denn das spielt letztlich keine Rolle) dem Bundeskleingartengesetz unterworfen sind. Dies geschieht auf verschiedenen Wegen, z. B. schon dadurch, dass im jeweiligen Unterpachtvertrag die Gültigkeit des BKleingG vereinbart wurde. Gehen wir außerdem der Einfachheit halber mal davon aus, dass der Regionalverband (RV) der Verpächter der einzelnen Parzellen ist, also Vertragspartner jedes einzelnen Kleing