Gartenbegehung durch den Vorstand - Anzahl Anwesende

Begonnen von Kraft der Sonne, 07. August 2021, 09:04:43

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Kraft der Sonne

Hallo,

eine weitere Frage treibt mich um. Der Vorstand möchte mit 3-4 Leuten meinen Garten begehen, weil er mir div. Mängel vorwirft, die ich -wenig überraschend- anders sehe.

Frage: darf mir der Vorstand vorschreiben, wer alles ,,auf meiner Seite" in MEINEM Garten anwesend sein darf zu diesem Termin?

Mir wurde von einem ehemaligen Vorstand, mit dem ich darüber gesprochen habe, bereits mitgeteilt, dass ich dringend jemand dabei haben sollte, da ich sonst ,,keine Chance" hätte (war auch immer damit genau gemeint ist). Ich habe dem Vorstand in meiner schriftlichen Antwort mitgeteilt, dass, sofern keine gewichtigen/ triftigen Gründ dagegen sprechen, ich einerseits 2 andere einfache (aber Langzeit-) Pächter aus der Kolonie gerne dabei hätte, sowie einen weiteren Gast aus meinem persönlichen Umfeld (quasi als Ersatz zum Lebens-/ Ehepartners, da ich den Garten alleine bewirtschafte). Ohne Nennung von Gründe wurde mir vom Vorstand lediglich 1 (!) weiteres Koloniemitglied als Zeuge ,,erlaubt". Ich wüßte nicht, wen oder was den Vorstand legitimiert, mir vorzuschreiben, wen ich in meinem Garten anwesend haben darf? Oder bin ich da völlig schief gewickelt?

Freue mich über zeitnahe Antworten!
Sonnige Grüße